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Punktabzug und Geldstrafe für den SSV Reutlingen

Das Sportgericht der Oberliga Baden-Württemberg hat entschieden, das dem SSV Reutlingen drei Punkte abgezogen werden. Zudem wurde eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verhängt.

Kurz vor Schluss herrschte dicke Luft an der Backnanger Bank.  FOTO: BAUR
Kurz vor Schluss herrschte dicke Luft an der Backnanger Bank. FOTO: BAUR
Kurz vor Schluss herrschte dicke Luft an der Backnanger Bank. FOTO: BAUR

REUTLINGEN. Grund für die Strafen sind laut Pressemitteilung des Württembergischen Fußball-Verbands das »sportwidrige Verhalten« der SSV-Anhänger im Spiel bei der TSG Backnang am 25. August. Kurz vor Spielende verpasste ein Fan aus dem Reutlinger Lager dem Backnanger Ersatz-Torhüter Michael Quattlender eine Ohrfeige, ein anderer warf einen befüllten Getränkebecher auf den Backnanger Trainerassistenten.

Den Einspruch der TSG Backnang gegen die Spielwertung (1:0 für den SSV) hat das Sportgericht indes als unbegründet verworfen und den Verein wegen Vernachlässigung der Platzdisziplin zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 Euroverurteilt, weil die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen als nicht ausreichend bewertet wurden.

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Die betroffenen Vereine können innerhalb von zehn Tagen Rechtsmittel zum Berufungsgericht der Oberliga Baden-Württemberg einlegen. (GEA)