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Aktuell Urteil

Gericht hebt Punktabzug gegen SSV Reutlingen auf

Marcel Avdic (links) und Tom Schiffel feiern das 1:0. Hinten: Onesi Kuengienda.
Marcel Avdic (links) und Tom Schiffel feiern das 1:0. Hinten: Onesi Kuengienda. Foto: Markus Niethammer
Marcel Avdic (links) und Tom Schiffel feiern das 1:0. Hinten: Onesi Kuengienda.
Foto: Markus Niethammer

REUTLINGEN. Aufatmen bei den Fußballern des SSV Reutlingen. Das Berufungsgericht der Oberliga Baden-Württemberg hat den durch das Sportgericht festgesetzten Abzug von drei Punkten für die laufende Saison 2018/19 aufgehoben, heißt es in einer Pressemeldung des Württembergischen Fußballverbands.

Die ursprüngliche Entscheidung erfolgte aufgrund von Zuschauervergehen durch Anhänger des SSV Reutlingen beim Auswärtsspiel gegen die TSG Backnang am 25. August 2018. Kurz vor Spielende verpasste ein Fan aus dem Reutlinger Lager dem Backnanger Ersatz-Torhüter Michael Quattlender eine Ohrfeige, ein anderer warf einen befüllten Getränkebecher auf den Backnanger Trainerassistenten.

Der SSV hat jetzt vor dem Berufungsgericht eine Aufhebung des Urteils in Bezug auf den Punktabzug erreicht, während es bei der festgesetzten Geldstrafe von 1.000 Euro verblieb. Die Kammer kam zu dieser Entscheidung auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 8. November 2018. Das Urteil ist rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind nicht gegeben. (pm)