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Aktuell Sicherheit

Zu wenig Aufsicht im Reutlinger Achalmbad?

Ein Leser wandte sich verwundert und mit Unmut nach einem Schwimmbad-Besuch an den GEA. Gibt es im Achalmbad wirklich zu wenig Personen, die den Badebetrieb beaufsichtigen?

Kurze Wege und alles überschaubar: Ein oder zwei Mitarbeiter seien ausreichend, versichert die Bäderleitung. Foto: Frank Pieth
Kurze Wege und alles überschaubar: Ein oder zwei Mitarbeiter seien ausreichend, versichert die Bäderleitung.
Foto: Frank Pieth

REUTLINGEN. Erholung in der Sauna und mit dem Enkelkind im Kinderbecken planschen: Klingt doch erstmal nach einem schönen Sonntagsausflug. Doch der Besucher verlässt das Achalmbad an diesem Wochenende mit eher gemischten Gefühlen. Er stellte während des Besuchs nämlich fest, dass es nur eine Aufsichtsperson im ganzen Hallenbad gab. Diese sei für alle Bereiche verantwortlich gewesen. Während sich der Mitarbeiter um den Sauna-Bereich kümmerte, sei das Schwimmbecken unbewacht gewesen, schildert er dem GEA. Und fragt mit Unverständnis und Unbehagen: »Warum ist nur eine Person für die Aufsicht im Hallenbad zuständig?«

»Die Sicherheit der Gäste in den Bädern hat für uns oberste Priorität«, sagt Necdet Mantar, der Leiter der Reutlinger Bäder auf Nachfrage des GEA. Es sei nicht ungewöhnlich, dass es nur eine Aufsichtsperson im Hallenbad gebe. Mit einem oder zwei Mitarbeitern könne die Aufsichtspflicht im Achalmbad erfüllt und Sicherheit für alle Bade- und Saunagäste gewährleistet werden. »Es gibt keine gesetzlichen Regelungen für die konkrete Anzahl der benötigten Aufsichtskräfte«, sagt Mantar. Jedes Bad sei unterschiedlich ausgestattet und benötige dementsprechend eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern.

Das Achalmbad sei übersichtlich und die Laufwege seien sehr kurz, betont der Bäderchef. Hinzu komme, dass es keine Attraktionen gibt, die stärker überwacht werden muss. Zu diesen Attraktionen zählt Mantar beispielsweise einen Sprungturm oder einen Strömungskanal. »Beim Kleinkinderbecken besteht die Elternaufsicht«, sagt Mantar. Denn die Kinder müssen aktiv von den Eltern oder anderen Verantwortlichen beaufsichtigt werden.

Verstärkung durch Aushilfen

Doch wie kann eine Aufsichtsperson im Falle eines Notfalls die Rettungsaktion schnell und sicher koordinieren? Das regelt die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen, sagt der Bäderleiter. Diese sei für die Regeln der Aufsicht verantwortlich und gibt Empfehlungen. Im Notfall könne die leitende Aufsichtskraft anderen Mitarbeitern aus dem Bistro, der Reinigung oder der Kasse Anweisungen geben oder andere Badegäste um Hilfe bitten. Diese könnten dann die Rettungskräfte kontaktieren, sodass die Badeaufsicht vor Ort Erste-Hilfe leisten kann.

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Insgesamt leide der Bereich der Bäder aktuell unter hohem Fachkräftemangel. Auch Reutlingen sei von diesem betroffen, so Mantar. Doch für die Reutlinger Wasserratten gebe es trotzdem keinen Grund zur Sorge. »Mit dem vorhandenen Personal können wir den sicheren Betrieb gewährleisten«, betont Mantar. »Wenn wir mit einem sehr hohen Besucheraufkommen rechnen, verstärken wir zusätzlich unser Personal mit Aushilfen«, sagt der Bäderchef weiter. Aushilfen seien qualifizierte Fachkräfte, die einen Rettungsschein Silber haben. Die Prüfungen können bei Institutionen wie der Deutschen-Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) oder dem Deutschen-Roten-Kreuzes (DRK) absolviert werden.

Positiver Blick ins neue Jahr

Wenn selbst mit Aushilfen der Betrieb nicht mehr abgedeckt werden kann, greift Mantar zu anderen Maßnahmen: Einlassbegrenzungen, Teilbereichsschließungen oder Einschränkungen der Öffnungszeiten. Im vergangenen Sommer veränderten sich so aufgrund fehlender Fachkräfte die Öffnungszeiten im Freibad.

Mantar blickt positiv in das Jahr 2024. Denn dann absolvieren einige Auszubildende ihre Abschlussprüfung. Dadurch sollte sich die personelle Situation im Reutlinger Bäderbetrieb erstmal verbessern. (GEA)