REUTLINGEN. Diesen Vorwurf hatte der Erste Landesbeamte des Landkreises bei der Frage nach der Finanzierung des Mädchencafes Görls e.V. erhoben. »Hier ist der Hinweis angebracht, dass der Landkreis Reutlingen gesetzlicher Träger der Jugendhilfe ist, und nicht die Stadt Reutlingen«, heißt es in einer Stellungnahme der Stadt. Der Landkreis habe eine gesetzlich zugewiesene Pflichtaufgabe zu erfüllen. Die Stadt hingegen sei rein freiwillig unterwegs. »Wenn also jemand Ausfallbürge im Bereich der Jugendhilfe ist, dann die Stadt, die seit Jahren die unterlassene Ausgleichsfunktion des Landkreises im Bereich der Jugendhilfe kompensiert, und das mit Millionenaufwand«, gibt das Rathaus den Ball zurück. Bei knapp 7 000 Euro eine derartige Haltung einzunehmen, zeige, »dass im ländlich geprägten Landkreis Reutlingen keinerlei Verständnis für die Notwendigkeiten einer Großstadt besteht«.
Stadt sieht sich nicht in der Pflicht
Stellung nimmt das Rathaus zu einem weiteren Thema, das im Jugendhilfeausschuss diskutiert wurde. Die Landkreisverwaltung hatte angeregt, die Stadt Reutlingen möge sich bei der Finanzierung des Verein s Autismus beteiligen. »Hier stellt sich die Frage, wie das zu rechtfertigen ist, nachdem die Förderung dieses Vereins ebenfalls eindeutig in die Zuständigkeit Landkreises Reutlingen fällt«, heißt es in der Stellungnahme. Nachdem der Landkreis »großen Wert auf die Kreisangehörigkeit der Stadt« lege, frage man sich schon, weshalb die Stadt Reutlingen eine negative »Sonderbehandlung« erfahren und zusätzlich zur Kreisumlage zur Kasse gebeten werden soll. Einmal mehr sei es der Landkreis, der die Stadt Reutlingen behandelt, »als wäre sie kreisfrei«. (sv)