REUTLINGEN/TÜBINGEN. Der Deutsche Mieterbund Reutlingen-Tübingen warnt vor dem Auslaufen der Mietpreisbremse. Nach dem Ampel-Aus hänge die bereits vom Kabinett vereinbarte Verlängerung des wichtigen Instruments in der Luft, da der Bundestag noch grünes Licht geben muss, heißt es in einer Pressemitteilung. Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entwicklungen ist es aus Sicht des Mieterbunds »dringend geboten«, die Verlängerung der Mietpreisbremse noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen.
Geschäftsführer Marc Roth warnt: »Wenn jetzt auch noch dieses wichtige Instrument im ersten Halbjahr 2025 ausläuft, sind die Mieter auch in Reutlingen und Tübingen mit hohen Mietpreisen bei Erst- und Wiedervermietung damit ausschließlich den Kräften des freien Marktes ausgeliefert. Und das verheißt für die Mieter nichts Gutes.«
Das Wegfallen dieses Instruments würde ab 2026 auch die Preise für bestehende Mietverhältnisse erhöhen, da dann nur noch ungebremste Neuvertragsmieten in die Berechnung der Vergleichsmiete einflössen. Die hohen Wiedervermietungsmieten von heute würden damit die teuren Bestandsmieten von morgen. Verlängere die Bundesregierung die Mietpreisbremse nicht, lasse sie Tausende von Mietern, darunter auch Rentner, Studierende, Azubis und schließlich auch die wichtigen Fachkräfte vor Ort »sehenden Auges« im Stich, so Roth weiter und appelliert auch an die Bundestagsabgeordneten der Region, hier noch in dieser Legislatur entsprechend zu handeln.
Gerade auch für Tübingen wäre ein Auslaufen zum 30. Juni 2025 sehr folgenreich: Laut neuem Mietspiegel sind in der Universitätsstadt die Mieten in den letzten vier Jahren bereits um 14 Prozent gestiegen – und dies trotz Anwendung der Mietpreisbremse.
In beiden Städten gilt sie seit 2015, um überzogene Vermieterforderungen bei der Wiedervermietung einer Wohnung zu verhindern. Demnach darf als zulässige Miete höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent verlangt werden. Ausgenommen sind Neubauwohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt beziehungsweise vermietet wurden, aber auch Hotelzimmer und Ferienwohnungen. Anwendbar ist sie hingegen bei möbliertem Wohnraum, Staffelmiete und bei der Indexmiete (hier jedoch nur für die Ausgangsmiete).
Beispiel Freiburg
Die Bremse greift nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten ein, die von den jeweiligen Landesregierungen für die Dauer von höchsten fünf Jahren festgelegt werden.
Als Beispiel für die Auswirkungen des Wegfalls nennt Marc Roth die Universitätsstadt Freiburg: Dort habe die durchschnittliche Wiedervermietungsmiete ohne Mietpreisbremse 17,24 Euro pro Quadratmeter betragen. Mit der Mietpreisbremse dann 11,01 Euro: eine Differenz von 56 Prozent.
Für die hiesigen Städte fürchtet man beim Mieterbund dann eine ähnliche Entwicklung. (eg)