REUTLINGEN. Während der Stuttgarter Verfassungsgerichtshof prüft und prüft, ob die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Stadtkreisgründungsantrags durch den Landtag zulässig ist, hoffen Reutlinger Stadträte darauf, dass es doch noch zur Kreisfreiheit kommt.
Vorerst jedoch haben sie in der jüngsten Gemeinderatssitzung beschlossen, sowohl die »Beförsterung« des Stadtwalds als auch den Holzverkauf dem Landkreis beziehungsweise der dort angesiedelten Unteren Forstbehörde zu übertragen. Ein neues Landesgesetz macht die Neuordnung notwendig, wenn Reutlingen sich selbst um Wald und Holzverkauf kümmern würde, käme das deutlich teurer. Mit rund 300 000 Euro beziffert die Stadtverwaltung die potenziellen Kosten, das Landkreis erhält für die Dienstleistung nun jährlich 136 900 Euro.
Die Kosten für die Stadt sind ab 1. Januar 2020 dann trotzdem um 47 000 Euro pro Jahr höher als bisher, wo sich ein ebenfalls beim Landkreis angesiedeltes »Einheitsforsamt« um den Staatswald, den kommunalen Wald und die Privatwälter kümmerte. Für den Staatswald wird künftig jedoch eine Anstalt des öffentlichen Rechts zuständig sein.
Die SPD-Gemeinderatsfraktion beispielsweise verband ihre Zustimmung mit dem Appell, »die Dinge wieder in die Hand zu nehmen«, wenn Reutlingen dann hoffentlich doch noch Stadtkreis werde. Ähnlich äußerten sich auch Sprecher von FDP und FWV. (rh)