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Reutlingen-Betzingen: Von Dienstag an gilt in der Heppstraße Tempo 30

Tempo 30
Tempo 30 Foto: Ralf Rittgeroth
Tempo 30
Foto: Ralf Rittgeroth

REUTLINGEN-BETZINGEN. Von Dienstag, 23. Februar an, gilt in der Heppstraße in Betzingen zwischen der Einmündung Schanzstraße und der Hausnummer 126 ganztägig Tempo 30. Im weiteren Verlauf bis zur Einmündung Justinus-Kerner-Straße wird die zulässige Geschwindigkeit - ebenfalls ganztägig - auf Tempo 40 begrenzt. Das Tempolimit ist eine Maßnahme aus der zweiten Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Reutlingen.

Wegen der hohen Verkehrsbelastung in der Heppstraße ist die Lärmbelastung an den straßennahen Wohngebäuden hoch. Nachts und tagsüber liegen die Lärmpegel im Abschnitt bis zur Heppstraße 126 im Bereich der Gesundheitsgefährdung und im weiteren Verlauf der Straße immerhin noch im gesundheitskritischen Bereich. Der Lärmpegel an den Gebäuden reduziert sich durch die Begrenzung auf Tempo 30 um rund 2,5 dB(A), Tempo 40 verringert den Pegel um rund 1,3 dB(A). Die Anwohner profitieren damit vom Tempolimit. Durch die Reduktion der Geschwindigkeit wird zudem das Überqueren der Heppstraße für Fußgänger einfacher und sicherer. Gleiches gilt für das Radfahren auf der Straße.

Für die Umsetzung dieser verkehrsrechtlichen Maßnahme war die Zustimmung des Regierungspräsidiums erforderlich, die vorliegt. Das Amt für öffentliche Ordnung wird die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit verstärkt überwachen. (pm)