KREIS REUTLINGEN. Die Fliesenleger haben sich vor wenigen Tagen zu ihrer Mitgliederversammlung im Restaurant Forellenhof Rössle in Honau getroffen. In der Fliesenlegerinnung Reutlingen sind Betriebe aus den Landkreisen Calw, Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollern-Alb zusammengeschlossen. Die Betriebe erwarten einen Rückgang der Neubautätigkeit aufgrund der starken Zinssteigerung für Baufinanzierungen und auch gestiegener Baukosten.
Die Branche ist vorwiegend im Renovierungsbereich tätig, so deren Obermeister und zugleich Reutlingens Kreishandwerksmeister Steffen Mohl (Eningen unter Achalm). Hier bestehe ein großer Nachholbedarf. Viele Haus- und Wohnungsbesitzer wollen ihr Haus oder ihre Wohnung energetisch verbessern, altersgerecht gestalten und grundsätzlich modernisieren. Oft sind die Fliesenleger dabei eines der notwendigen Gewerke.
Geänderte Handwerksordnung
Die Branche habe sich nach der Änderung der Handwerksordnung und der Wiedereinführung des Meisterbriefes beruhigt.
Über viele Jahre haben oft unqualifizierte Betriebe die Verlegung von Fliesen und Platten angeboten, weil hierfür keinerlei fachliche Voraussetzungen zu erfüllen waren. Neue Betriebe müssen wieder einen Meister haben beziehungsweise meistergleiche Fertigkeiten nachweisen. Das komme auch der Ausbildung zugute. Die Ausbildungszahlen sind auf einem niederen Niveau stabil. Die Betriebe suchen qualifizierten Nachwuchs und bieten Jugendlichen gute berufliche Perspektiven.
Erfreulicherweise stabilisiere sich die Liefersituation, und die meisten Fliesen- und Plattenbeläge sind wieder erhältlich. Auch das Preisniveau hat sich wieder etwas zurückgebildet. Mit großen Preissteigerungen sind die Betriebe allerdings noch bei Hilfsmitteln wie beispielsweise Silikonen konfrontiert.
Als Ergebnis der vergangenen Tarifverhandlungen erhalten Mitarbeiter in dem Handwerk eine Wegstreckenentschädigung, die der Geschäftsführer der Reutlinger Kreishandwerkerschaft Ewald Heinzelmann den Betrieben vorgestellt hat. Diese Entschädigung dient insbesondere als Ausgleich für die Fahrzeiten zu den Baustellen und ergänzt die bereits bestehenden tariflichen Regelungen zum Aus-gleich dieser Wegstrecken.
Sorge bereiten den Betrieben neue Vorschriften im Bereich des Arbeitsschutzes. Bei älteren Gebäuden besteht der Verdacht, dass asbesthaltige Baustoffe verwendet wurden. Die Betriebe müssen hier vorsorgen, dass ihre Mitarbeiter, aber auch die Bewohner der Gebäude, bei Baumaßnahmen keinen Gesundheitsgefahren ausgesetzt werden. (eg)