Logo
Aktuell Übersicht

Interaktive Karte: Wo in der Region legal Graffitis gesprayt werden können

Die Städte Reutlingen, Tübingen, Metzingen und Rottenburg stellen öffentliche Flächen zur Verfügung, auf denen legal Graffitis gesprayt werden können. Eine Übersicht.

In den meisten Fällen nicht erlaubt: das Besprühen von Freiflächen an öffentlichen und privaten Gebäuden.
In den meisten Fällen nicht erlaubt: das Besprühen von Freiflächen an öffentlichen und privaten Gebäuden. Foto: Franziska Gabbert/dpa
In den meisten Fällen nicht erlaubt: das Besprühen von Freiflächen an öffentlichen und privaten Gebäuden.
Foto: Franziska Gabbert/dpa

REUTLINGEN. Klassische Graffitis sind illegal. Denn sie werden definitionsgemäß ungefragt und ohne Einwilligung des Eigentümers an Wände, Stromkästen oder Züge gesprayt. Für viele Kommunen ist das ein Ärgernis. So auch für Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer, der diesen Sprayern den Kampf angesagt hat. All denjenigen, die erwischt werden, drohen empfindliche Strafen. Für jene, die sich lieber ungestraft mit den Spraydosen versuchen möchten, gibt es in der Region aber legale Alternativen. Der GEA hat bei Städten im Verbreitungsgebiet nachgefragt und eine Übersicht erstellt.

Reutlingen

Unter dem Reutlinger Westbahnhof darf legal gesprayt werden - aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Unter dem Reutlinger Westbahnhof darf legal gesprayt werden - aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Foto: Manfred Grohe
Unter dem Reutlinger Westbahnhof darf legal gesprayt werden - aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Foto: Manfred Grohe

Die meisten öffentlichen Flächen in der Region, auf denen legal Graffitis gesprayt werden dürfen, gibt es in Reutlingen: Sieben sind es insgesamt. Wobei die Stadt nur zwei Orte zur Verfügung stellt, die jederzeit zur freien Gestaltung stehen, wie Aram Jaich von der Abteilung Jugend mitteilt. Das sind die nicht-überdachten Zugänge zur Unterführung am Westbahnhof und die Graffiti-Fläche im Volkspark, auch unter dem Namen »Roter Hof« bekannt. An beiden Spots gelte der »Sprayer-Codex« der besagt, dass neue Werke eine Zeit lang nicht übermalt werden. Schnellstmöglich entfernt werden dagegen alle »sitten- und rechtswidrigen Inhalte«.

Darüber hinaus gibt es fünf weitere Flächen, die ausschließlich in Absprache und Zusammenarbeit mit den jeweils Verantwortlichen gestaltet werden dürfen. Diese befinden sich am Jugendtreff Westside, am Jugendtreff Beat Box in Rommelsbach, am Jugendhaus Bastille, am Franz.K und am überdachten Teil der Unterführung zum Westbahnhof. In Planung ist eine weitere legale Sprayfläche im Parkhaus Lederstraße, wo Jugendliche unter Anleitung eines Betreuers tätig werden dürfen.

Kontaktdaten und weitere Informationen können interessierte Sprayer bei Aram Jaich (071213032355 oder aram.jaich@reutlingen.de) eingeholt werden. Künftig sollen Beschreibungen und Bilder von den »Legal Walls« auf der Webseite der Jugendabteilung aufgelistet sein und auf den digitalen Stadtplan verlinken. Dort sind die Graffiti-Spots zwar bereits über die Suchfunktion zu finden - hier wird im Moment aber nicht zwischen freien und genehmigungspflichtigen Flächen unterschieden. Dass das in Zukunft möglich wird, auch daran wird gearbeitet.

Tübingen

Graffiti beim städtischen Bauhof in der Tübinger Weststadt. Dort darf man ganz legal sprühen.
Graffiti beim städtischen Bauhof in der Tübinger Weststadt. Dort darf man ganz legal sprühen. Foto: Irmgard Walderich
Graffiti beim städtischen Bauhof in der Tübinger Weststadt. Dort darf man ganz legal sprühen.
Foto: Irmgard Walderich

Im Tübinger Stadtgebiet gibt es sechs legale Graffiti-Flächen, auf denen jederzeit gesprayt werden darf: Am Jugendtreff Mixed Up, am Jugendcafé Bricks, am Jugendhaus Pauline, am städtischen Bauhof, in der Schaffhausenstraße direkt unter der Blauen Brücke sowie auf den Egeria-Wiesen beim Jugendhaus Lustnau können Sprayer ihre Kunstwerke auf freigegebenen Flächen öffentlich präsentieren. Die einzigen Regeln: Müll und leere Dosen müssen wieder mitgenommen werden, außerdem dürfen keine Tags (persönliche Signaturen) in der Umgebung hinterlassen werden.

Metzingen

Metzingens Oberbürgermeisterin Carmen Haberstroh bei der Einweihung der Graffiti-Wand am Skatepark in der Auchtertstraße. Mit ih
Metzingens Oberbürgermeisterin Carmen Haberstroh bei der Einweihung der Graffiti-Wand am Skatepark in der Auchtertstraße. Mit ihr im Bild der Nachwuchs-Sprayer Robin und Graffiti-Artist Arsen Graffiti. Foto: Bernd Ruof
Metzingens Oberbürgermeisterin Carmen Haberstroh bei der Einweihung der Graffiti-Wand am Skatepark in der Auchtertstraße. Mit ihr im Bild der Nachwuchs-Sprayer Robin und Graffiti-Artist Arsen Graffiti.
Foto: Bernd Ruof

Die Stadt Metzingen weist seit Mai 2023 eine Graffiti-Wand im Skatepark in der Auchtertstraße aus. Die Verhaltensregeln, die demnächst dort angebracht werden sollen, besagen unter anderem: Strafbare Inhalte werden nicht geduldet, der eigene Müll muss entsorgt werden. »Gerne möchten wir auch weitere Flächen anbieten und sind hier in Aktion«, sagt Susanne Berger, Sprecherin der Stadt Metzingen. »Engagierte können sich hierzu auch bei der Stadt Metzingen melden, vielleicht wenn sie private Flächen für Graffiti zur Verfügung stellen möchten.« Das geht am besten per E-Mail an jugendbeteiligung@metzingen.de.

In Kooperation mit der Stadt Metzingen lobt die Event-Location Motorworld unter dem Motto »Mobility meets Event« einen Streetart-Kunstwettbewerb aus. Dieser richtet sich an einzelne Talente genauso wie an Crews. Sprayer, Painter, Airbrusher, Maler oder auch digitale Gestalter aus der Region können sich bewerben und ihre Skizzen bis Freitag, 31. Mai, einreichen. Insbesondere Nachwuchstalente sind gefragt. Die Gewinnerin oder der Gewinner dürfen sich an drei Hochseecontainern auf dem Gelände des Motorworld Village Metzingen verewigen. Diese sind unterschiedlich groß und flankieren ein Parkareal. Mit dieser »Streetart-Gallery« will die Event-Location eine Schallschutzwand der etwas anderen Art installieren.

Rottenburg

In Rottenburg gibt es im Straßenraum oder an Gebäuden keine Flächen, die legal mit Graffitis besprüht werden dürfen, teilt Pressesprecherin Birgit Reinke mit. »Die Jugendvertretung hat aber zwei Wände gesponsert, die frei bespraybar sind.« Das sind Platten, die neben der Konzertmuschel im Schänzle auf Ständer montiert wurden, und die bei Bedarf auch ausgetauscht werden können. »Eventuell kommt in Kürze eine weitere Fläche auf dem ehemaligen DHL-Gelände hinzu, das ist aber noch in Planung« 

In Pfullingen wird ein Spray-Projekt geplant

Andere Städte im GEA-Verbreitungsgebiet bieten momentan keine Flächen an, an denen jederzeit legal gesprayt werden kann. Dort gab es nur einzelne Projekte, in denen etwa Wände von Jugendlichen gestaltet worden sind. Eine solche Spray-Aktion soll es bald auch in Pfullingen geben, so Pressesprecher Markus Hehn. In der nächsten Sitzung des Jugendgemeinderates soll darüber diskutiert und ein Konzept erarbeitet werden.

Diese Strafen drohen Sprayern von illegalen Graffiti

Wenn Täter illegaler Graffiti erwischt werden, können sie für den Schaden haftbar gemacht werden. »Der Schadenersatz kann die Kosten für die Beseitigung des Graffitis und eventuell auch für die Reparatur oder Erneuerung der beschädigten Oberfläche umfassen«, sagt Annett Engel-Lindner, Rechtsberaterin beim Immobilienverband Deutschland IVD. Sachbeschädigung wird mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren bestraft. Zudem kann eine gemeinschädliche Sachbeschädigung vorliegen, wenn die besprühte Oberfläche von öffentlicher Bedeutung ist- dafür sind es bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.

Wenn Sprayer unbefugt fremden Grund und Boden betreten haben, könne ein Hausfriedensbruch in Betracht kommen, so Engel-Lindner. Dafür droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Macht ein Graffiti eine bestimmte ethnische oder religiöse Gruppe schlecht oder ruft zur Gewalt gegen sie auf, liegt darüber hinaus der Straftatbestand einer Volksverhetzung vor. Dafür kann es eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe geben. Wird eine Person durch ein Graffiti beleidigt, müssen Täter mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen. (dpa)

Generell gilt: Wer die Zustimmung oder auch einen Auftrag des privaten oder öffentlichen Eigentümers der betroffenen Fläche hat, darf legal sprühen. Damit das Sprühen legal ist, darf zusätzlich kein öffentliches Nutzungsinteresse an der betroffenen Sache vorliegen und keine sonstigen gesetzlichen Bestimmungen dem entgegenstehen. Zudem sollten Sprayer mit der zuständigen städtischen Verwaltung, in der Regel dem Ordnungsamt, im Vorfeld abklären, ob sonstige Gründe gegen das Besprühen oder Bemalen vorliegen, sagt Frank Matthäus vom Deutschen Verein für Graffitiforschung. Keinesfalls verlassen sollte man sich auf Informationen aus privaten Internetpräsenzen wie www.legal-walls.net. »Die Angaben dort sind oft veraltet.« (GEA)