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Aktuell Urteil

Haftstrafen für Polizistinnen wegen versuchten Giftmords

Wegen versuchten Mordes an ihrem Ehemann hat die Schwurgerichtskammer des Tübinger Landgerichts die Hauptangeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Die Mitangeklagte muss wegen Beihilfe fünf Jahre ins Gefängnis. Die beiden Frauen sind wie der Ehemann Beamte des Reutlinger Polizeipräsidiums.

Das Landgericht Tübingen. Foto: Pieth
Das Landgericht Tübingen. Foto: Pieth
Das Landgericht Tübingen. Foto: Pieth

REUTLINGEN/TÜBINGEN. Die Kammer ist überzeugt, dass der Mord von langer Hand geplant und keine Affekt-Tat war, wie die Hauptangeklagte behauptet hatte. Die 40-Jährige hatte im Februar ihrem Ehemann eine Überdosis Insulin injiziert und ihm vorgemacht, es handle sich um eine Vitaminspritze. Das Insulin hatte ihr die Komplizin – eine Diabetikerin – per Dienstpost geschickt. Der 52-Jährige wurde in letzter Minute gerettet, weil die Kinder einen Notruf absetzten.

Das Hauptmotiv der Ehefrau war nach Einschätzung der Schwurgerichtskammer die Angst, dass sich ihr Mann scheiden lassen und sie das Sorgerecht für die Kinder verlieren würde. Das Mordmerkmal der Heimtücke, so der Vorsitzende Richter Ulrich Polachowski in der Urteilsbegründung, sei erfüllt. Die beiden weiteren Merkmale – niedrige Beweggründe und Grausamkeit in der Tatbegehung – habe die Kammer anders als Oberstaatsanwalt Thomas Trück nicht erkennen können. Er hatte lebenslang für die Hauptangeklagte gefordert. Als einzigen Grund, der 40-Jährigen eine lebenslange Haft zu ersparen, habe die Kammer den Zustand des Opfers gesehen: Nachdem ihm die Rettungssanitäter Glukose injiziert hatten, konnte er wieder stabilisiert werden und habe keine »erheblichen körperlichen Beeinträchtigungen« davongetragen, begründete der Richter das Strafmaß.

Die mitangeklagte Polizistin sei zwar »mit Lügen und Übertreibungen in die Tat hineingelockt worden«, so Ulrich Polachowski, hätte die Geschichten aber nie hinterfragt und zudem mit dem Insulin die Tatwaffe geliefert. Anhand des Chatverlaufs zwischen den beiden Angeklagten lasse sich klar nachweisen, dass sie in die Mordpläne eingeweiht und sie mitgetragen habe. (GEA)