REUTLINGEN-GÖNNINGEN. Im Artikel (siehe unten), der Ende Juni im GEA erschienen ist, behauptet der heutige Hausbesitzer, der Vormieter habe seine Sachen nicht ordnungsgemäß aus einem Raum im Erdgeschoss des Hauses entfernt. »Als ich das Haus im Frühjahr gekauft habe, ist der Vormieter, der hier einen Computerladen hatte, ausgezogen, ohne seinen Krempel mitzunehmen«, hat Markus Rückert gegenüber dem Reutlinger General-Anzeiger behauptet. »Das kann ich so nicht stehen lassen, weil der Vorwurf nicht stimmt«, sagt Robert Schott, der bis Anfang des Jahres den Raum zusammen mit dem Vorbesitzer des Hauses im Rahmen eines Projektes genützt hat. »Ich war nie Mieter dieses Raums. Er wurde unserer Initiative mietfrei überlassen.«
Zusammen mit dem Vorbesitzer der Immobilie in der Ortsmitte habe er vor ein paar Jahren ein Projekt gestartet, das Menschen unterstützt, die sich keinen Computer leisten können. »Wir haben ältere Computermodelle auf Vordermann gebracht, mit neuen Programmen ausgestattet und sie dann Bedürftigen umsonst zur Verfügung gestellt«, sagt Robert Schott.
Markus Rückert, der neue Hausbesitzer, habe dann angeboten, dass das Projekt in dem Raum bleiben könne, sofern Miete gezahlt werde. »Das hätte aber dem Gedanken der privaten und gemeinnützigen Initiative nicht entsprochen. Deshalb bin ich ausgezogen und habe einen Großteil meiner privaten Sachen mitgenommen«, sagt Robert Schott. Dass er nicht alles, was ihm gehört, entfernt habe, räumt er ein. »Es steht beispielsweise noch ein Kühlschrank und ein Tisch von mir drin. Auch diese Dinge hätte ich gerne mitgenommen. Aber Markus Rückert hat mir Hausverbot erteilt. Das respektiere ich. Das ist allerdings der Grund, warum von mir heute noch Dinge in dem Raum sind.« Deren Wert beziffert Robert Schott mit etwa 1 200 Euro.
Was mit den verbliebenen Sachen, die im Rahmen des Projektes gesammelt wurden, passiert, sei Sache eines neuen Nachmieters, der ebenfalls an der Initiative beteiligt war und der das Computer-Projekt weiterführen wolle. »Ich kann nicht Dinge an mich nehmen, die mir nicht gehören. Schließlich gibt es für diese Gegenstände einen Überlassungsvertrag«, sagt Robert Schott. Markus Rückert müsse sich demnach an den neuen Mieter wenden. (GEA)