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Aktuell Zuschüsse

Förderung der Elektromobilität

Bund gibt Geld an Unternehmen, die ihre Fahrzeugflotte auf batterie-elektrische Autos umstellen möchten

Ladestation für E-Autos
Ladestation für E-Autos. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild
Ladestation für E-Autos. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild

REUTLINGEN. Handwerksbetriebe sowie kleine und mittelständische Unternehmen, die ihre Fahrzeugflotte auf batterie-elektrische Autos umstellen wollen, können aktuell Fördermittel beim Bund beantragen. Möglich macht dies die Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Darauf weist die Reutlinger Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung hin.

Der Förderaufruf zur Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und der für sie betriebsnotwendigen Infrastruktur richtet sich gezielt an Handwerksunternehmen sowie handwerksähnliche und klein- beziehungsweise mittelständische Unternehmen: Wer zeitnah seine konventionelle Fahrzeugflotte auf batterie-elektrische Fahrzeuge umstellen und maßgebliche Investitionen in Ladeinfrastruktur vor Ort tätigen möchte, kann eine Förderung beantragen.

Antragsberechtigt sind Handwerksunternehmen und handwerksähnliche Unternehmen, die einen Eintrag in der Handwerksrolle oder im Gewerbeverzeichnis nachweisen können. Darüber hinaus können kleine und mittlere Unternehmen nach Definition der Europäischen Union einen Antrag stellen, sofern die Kommune bestätigt, dass die Beschaffung der Fahrzeuge Teil der Maßnahmen zur Umsetzung eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes respektive eines vergleichbaren Konzeptes ist. Bezuschusst werden straßengebundene Elek-trofahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen N1, N2 und N3.

Für den Förderaufruf gilt das sogenannte Windhundverfahren. Das heißt: Die Vergabe der Fördermittel – es handelt sich um eine Summe von rund fünfzig Millionen Euro – erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs förderfähiger, vollständiger und fristgerecht eingereichter Anträge bis zum restlosen Verbrauch der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Der Förderaufruf endet am Montag, 14. September, dieses Jahres. (a/GEA)

 

www.ptj.de/projektfoerderung/elektromobilitaet-bmvi/invest