Logo
Aktuell Mobilität

Elektro-Nutzfahrzeuge: Bund startet Förderaufruf

Ladesäule
Ein Elektrofahrzeug kennzeichnet einen Parkplatz neben einer Ladesäule an einer Straße. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
Ein Elektrofahrzeug kennzeichnet einen Parkplatz neben einer Ladesäule an einer Straße. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
REUTLINGEN. Handwerksbetriebe sowie kleine und mittelständische Unternehmen, die ihre Fahrzeugflotte auf batterie-elektrische Fahrzeuge umstellen wollen, können aktuell Fördermittel beantragen.

Möglich macht dies die Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Der Förderaufruf zur Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und betriebsnotwendiger Infrastruktur richtet sich gezielt an Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein- und mittelständische Unternehmen: Wer zeitnah seine konventionelle Fahrzeugflotte auf batterie-elektrische Fahrzeuge umstellen und maßgebliche Investitionen in Ladeinfrastruktur vor Ort tätigen möchte, kann eine Förderung beantragen.

Gefördert werden straßengebundene Elektrofahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen N1, N2 und N3. Ladeinfrastruktur ist ausschließlich im Zusammenhang mit einer im Rahmen dieses Aufrufs beantragten Fahrzeugförderung in einem zweckdienlichen Verhältnis zuwendungsfähig.

Für den Förderaufruf gilt das sogenannte Windhundverfahren: Die Vergabe der Fördermittel von rund 50 Millionen Euro erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs förderfähiger, vollständiger und fristgerecht eingereichter Anträge bis zum vollständigen Verbrauch der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Der Förderaufruf endet am 14. September 2020.

Antragsberechtigt sind Handwerksunternehmen und handwerksähnliche Unternehmen, die einen Eintrag in der Handwerksrolle oder ins Gewerbeverzeichnis nachweisen können. Außerdem können kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition einen Antrag stellen, sofern die Kommune bestätigt, dass die Beschaffung der Fahrzeuge Teil der Maßnahmen zur Umsetzung eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes bzw. eines vergleichbaren Konzeptes sind. Eine solche Bestätigung kann per E-Mail an verkehrsplanung@reutlingen.de angefordert werden.

Der Förderaufruf im Wortlaut sowie weitere relevante Dokumente und Links sind auf www.ptj.de/projektfoerderung/elektromobilitaet-bmvi/invest zu finden. (pm)