REUTLINGEN-ROMMELSBACH. Während in der Reutlinger Innenstadt Tempo 40 auf vierspurigen Straßen eingeführt wurde und die Lkw rausgehalten würden, »kriegt man bei uns nix hin, keinen Blitzer und keine Geschwindigkeitsbegrenzung«, betonte ein wütender Bürger am Dienstagabend im Rommelsbacher Bezirksgemeinderat. »Dabei weiß jeder, dass Lärm gesundheitsschädlich ist.« In der Kniebisstraße (also auf der Ortsdurchfahrt in Richtung Altenburg) würden Lkw mit bis zu 70 Stundenkilometer »hinunterbrettern«, sagte der Bürger. Und ein anderer Interessierter aus der Zuhörerreihe stimmte zu: »Wisst Ihr Bezirksgemeinderäte eigentlich, welche Lärmprobleme wir in der Kniebisstraße haben?«
Genau dieses Problem des Lärms auf den Straßen soll nach den Worten von Gerhard Lude als städtischer Abteilungsleiter Verkehr mit dem »Lärmaktionsplan« in allen Reutlinger Teilgemeinden angegangen werden. Dabei sei es Pflicht, dass auf zweispurigen Ortsdurchfahrten bei Überschreitungen der Lärmwerte von 70 Dezibel tagsüber und 60 Dezibel nachts Tempo 30 eingeführt wird. Auf vierspurigen Ortsdurchfahrten in den angeführten Fällen müsse die Geschwindigkeit von 50 auf 40 Stundenkilometer reduziert werden. Auf Strecken, an denen Werte von 65 Dezibel tagsüber und 55 nachts überschritten werden, ist es Ermessenssache der Stadt, ob es bei Tempo 50 bleibt – oder ob auf vierspurigen Fahrbahnen Tempo 40 und auf zweispurigen Tempo 30 ganztägig gelten soll. Hätten Feuerwehr oder RSV Einwände, könnte die 30er-Regelung auch nur nachts gelten. »Wir sprechen uns dafür aus, auf den Strecken mit Ermessensspielraum Tempo 30 ganztägig einzuführen«, sagte Lude am Dienstagabend.
Dem wollte der Bezirksgemeinderat aber nicht zustimmen – im Gegenteil: Einstimmig votierte das Gremium für die Ablehnung des Lärmaktionsplans der Stadt. Und zwar deshalb, weil Vorschläge aus dem Rat nicht mit aufgenommen worden seien. ´Die wichtigste Empfehlung darunter: Ein Fahrverbot für Lkw vor allem auf der Ermstal- und Kniebisstraße. Wenn das tagsüber schon nicht möglich wäre, dann sollte das doch wenigstens nachts eingeführt werden, so die Forderung des Gremiums. Dafür sei Gerhard Lude aber nicht zuständig, das könne er nicht anordnen. Im Übrigen wurde das Ansinnen von den zuständigen Stellen schon zweimal abgelehnt. Innerhalb von 16 Jahren. (GEA)