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Aktuell Tierschutz

Antrag auf Einführung einer Katzenschutzverordnung in Reutlingen

Die Grüne Ratsfraktion hat einen Antrag auf die Einführung einer Katzenschutzverordnung gestellt. Laut Ordnungsamt gibt es aber »kein wachsendes Problem«.

Nur kastriert und mit Chip raus: In anderen Kommunen gibt es schon Katzenschutzverordnungen.  FOTO: RUMPENHORST/DPA
Nur kastriert und mit Chip raus: In anderen Kommunen gibt es schon Katzenschutzverordnungen. Foto: dpa
Nur kastriert und mit Chip raus: In anderen Kommunen gibt es schon Katzenschutzverordnungen.
Foto: dpa

REUTLINGEN. Die Grünen-Fraktion hat einen mit dem Reutlinger Tierschutzverein abgestimmten Antrag auf Einführung einer Katzenschutzverordnung gestellt. Der Gemeinderat möge beschließen, die Stadtverwaltung mit der Erarbeitung einer solchen kommunalen Verordnung zu beauftragen und diese dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen, heißt es im Antrag. Damit könnten Gemeinden »langfristig die Katzenpopulation kontrollieren und somit vorbeugenden Tierschutz leisten«. Das Thema steht heute als Mitteilungsvorlage auf der Tagesordnung des Finanzausschusses, nebst – ablehnender – Antwort der Stadt.

Die Einführung einer »Verordnung zum Schutz frei lebender Katzen« nach § 13b des Tierschutzgesetzes diene der Erfüllung des Staatsziels, dem Schutz der Tiere nach Artikel 20a Grundgesetz, schreiben die Grünen in der Antragsbegründung.

Die Verordnung würde sowohl frei lebende Katzen als auch Hauskatzen mit Freilauf betreffen: Sie müssten kastriert (Kosten 80 bis 130 Euro je nach Geschlecht) und mit einem Transponder zur Kennzeichnung und anschließenden Registrierung gechipt werden.

Aktuell werden die Kosten für die Kastration verwilderter Katzen in Reutlingen größtenteils vom hiesigen Tierschutzverein übernommen. Durch die angestrebte Verordnung werde klargestellt, dass Katzenhalter ihre Tiere kastrieren lassen müssen und hierfür auch die Kosten tragen. Durch die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht werde die Halterermittlung erleichtert. Es könnten Bußgelder für nicht kastrierte Katzen erhoben werden.

Fundkatzen meist kastriert

Anders als bei Hunden gibt es bei Katzen keine zuverlässigen Informationen über die Entwicklung ihrer Population in Reutlingen, schreibt die Stadtverwaltung in ihrer Replik. Aufgrund eines Vertrags der Stadt mit dem Tierschutzverein über die Unterbringung von Fund- und Verwahrtieren habe man jedoch einen Überblick über die Anzahl der Fundtiere, da der Verein sie jährlich melde. Diese Zahlen deuteten, so schreibt Ordnungsamtschef Albert Keppler, nicht auf ein wachsendes »Katzenproblem« in Reutlingen hin.

Seit einiger Zeit stelle der Tierschutzverein der Stadt auch Informationen über die Fortpflanzungsfähigkeit der abgegebenen Fundkatzen zur Verfügung. Im Jahr 2020 waren von den 74 abgegebenen Katzen 58 kastriert, neun nicht. Bei Sieben konnte keine zuverlässige Feststellung getroffen werden.

Verstöße gegen die Pflichten einer Katzenschutzverordnung können nicht geahndet werden, heißt es weiter: Es fehle die Bußgeldnorm im Tierschutzgesetz. Das Amt hätte so keinerlei Sanktionsmöglichkeiten.

Keine Sanktionsmöglichkeiten

»In Anbetracht dieser Umstände und des beachtlichen Anteils kastrierter Katzen unter den Fundkatzen in Reutlingen spricht aus Sicht der Verwaltung nichts dagegen, diese Entscheidung weiterhin in den Händen der Katzenhalter zu lassen«, schreibt Amtschef Keppler.

Im Amt will man die Zahlen weiter beobachten und gegebenenfalls eine erneute Bewertung der Sach- und Rechtslage vornehmen. Das Problem der mangelnden Sanktionsfähigkeit könne derweil nur vom Gesetzgeber beseitigt werden. (sv/GEA)