PFRONSTETTEN. Die Gemeindeverwaltung hat die Sitzverteilung im Gemeinderat Pfronstetten überprüft. In der Hauptsatzung ist festgelegt, dass bei den Wahlen zum Gemeinderat die unechte Teilortswahl für die Ortsteile Aichelau, Aichstetten, Geisingen, Huldstetten, Pfronstetten und Tigerfeld Anwendung finden soll und dass weiterhin zwölf anstatt zehn Sitze besetzt sein sollen.
Seit der Gemeindereform wurden diese zwölf Sitze so aufgeteilt, dass auf jeden Wohnbezirk zwei Sitze entfallen, unabhängig von der Einwohnerzahl. Letztmalig fand eine Überprüfung im Jahr 2019 vor der Kommunalwahl statt. Seither gab es aber ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, mit dem die Wahl der Gemeinderäte in der Stadt Tauberbischofsheim für unwirksam erklärt wurde, weil sich die Verteilung nicht an der Einwohnerzahl orientierte.
Vorteil fürs Zusammenwachsen
Pfronstetten will dennoch an seiner Regelung festhalten. Bürgermeister Reinhold Teufel sieht die Verfassungsmäßigkeit gegeben und beruft sich auf die Ausgestaltung des Kommunalwahlrechts bei unechter Teilortswahl. Denn neben dem Bevölkerungsanteil sind danach auch die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. »Unsere paritätische Aufteilung der Sitze hat sich in den vergangenen fast 50 Jahren bewährt. Es ist nicht erkennbar, dass die Belange des deutlich unterrepräsentierten Wohnbezirks Pfronstetten zu wenig Berücksichtigung gefunden haben«, so Teufel.
»Wir sind eine Gemeinde mit mehreren Teilorten. Jedem gehört das gleiche Stimmrecht«, befand Nicole Frasch. Auch Thomas Renner sah bei dieser Sitzverteilung einen Vorteil für das Zusammenwachsen der Gemeinde. (in)