PFRONSTETTEN/WEINGARTEN. Michael Waibel war von 2004 bis 2008 Kurzzeit-Bürgermeister von Pfronstetten. Seit seiner vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand sorgen er und seine Familie mit Nachbarschaftsstreitigkeiten in Weingarten für Schlagzeilen. In der vergangenen Woche war er in eine Prügelei mit Nachbarn verwickelt, die Polizei ermittelt nach Auskunft der Pressestelle des Polizeipräsidiums Ravensburg wegen schwerer Körperverletzung.
Auf einem Video, aufgenommen von einem Balkon in Sichtweite, erkennt man, wie sich drei Männer prügeln. Der Streit hat sich an Waibels Auto entzündet, es hat die Zufahrt zu einem Nachbarhaus blockiert, in dem Renovierungsarbeiten stattfinden. Der Nachbar hat sich beschwert, Waibel soll daraufhin auf ihn und einen weiteren Mann losgegangen sein und beide ins Gesicht geschlagen haben. Vielleicht war's auch andersrum: Waibel behauptet, der 73-Jährige hätte brutal erst auf Waibels Frau, dann mit Unterstützung seines Sohnes auf ihn selbst eingeprügelt.
Vor einem Jahr verurteilt
Die Prügelei hat eine lange Vorgeschichte. Zwischen den Waibels und den Nachbarn kam es über Jahre hinweg zu Auseinandersetzungen, auch zu juristischen. Zuletzt wurden Waibel und seine Frau zu neun Monaten Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, verurteilt. Die Töchter bekamen Geldbußen auferlegt. Das Urteil wurde vor einem Jahr, am 5. Dezember 2024, gesprochen. Die Waibels waren unter anderem angeklagt wegen »gemeinschaftlicher Nachstellung und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes«, umgangssprachlich Stalking.
Die Nachbarn fühlen sich von der Familie des Ex-Bürgermeisters terrorisiert, mehr als hundertmal in den dreizehn Jahren vor der letzten Verhandlung wurde die Polizei in die Wohnsiedlung gerufen. Die Familie Waibel soll mit Dutzenden von Strafanzeigen reagiert haben. Das Gericht schenkte den Nachbarn mehr Vertrauen und hoffte, dass mit einer Bewährung Ruhe in der Nachbarschaft einkehren würde. Es hat sich offensichtlich geirrt.
Die Ermittlungen wegen Körperverletzung laufen. Sollte ein Gericht zu dem Urteil kommen, dass Waibel eine Straftat begangen hat, kann die Bewährung widerrufen werden, der Ex-Schultes müsste dann ins Gefängnis. (GEA)

