MANNHEIM/SONNENBÜHL. Die Naturschutzinitiative (NI) ist mit einem Eilantrag gegen den Bau eines Windparks auf der Schwäbischen Alb vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim gescheitert. Anfang August hatte das Landratsamt Reutlingen grünes Licht für fünf Windkraftanlagen gegeben. Dagegen ist der Umweltverband juristisch vorgegangen. Mit dem am Dienstag bekanntgewordenem Beschluss des VGH kann mit den für Januar 2023 geplanten Rodungen für die Errichtung des Windparks begonnen werden.
Die Einwände des Umweltverbands gegen die Genehmigung teilte der 10. Senat nicht. Insbesondere konnte er sich nicht davon überzeugen, dass es weitergehender Betriebseinschränkungen zum Schutz des Rotmilans beziehungsweise des Schwarzmilans bedurfte. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar (Az. 10 S 2295/22). NI wollte zunächst keine Stellungnahme abgeben.
Der Windpark nahe der Burganlage Lichtenstein über dem Echaztal in Sonnenbühl (Kreis Reutlingen) soll aus fünf Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 137 Metern und einem Rotordurchmesser von 126 Metern gebaut werden. Das Windkraftunternehmen hatte sich verpflichtet, die Anlagen während der Brutzeit des Rotmilans von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang abzuschalten. Dies gelte so lange, bis ein kamerabasiertes Abschaltsystem eingesetzt werden könne. Dann müssten die Anlagen nur noch bei heranfliegenden Rotmilanen stillstehen.
Schon früh hatten sich eine Bürgerinitiative, das Regierungspräsidium Tübingen sowie das Landesdenkmalamt gegen den Windpark Hohfleck ausgesprochen. Sie argumentierten, dass die Wirkung des Schlosses durch die Windräder beeinträchtigt werden würde. Es kam zu Tausenden Einwendungen gegen das Projekt. Anträge wurden abgelehnt, Widersprüche zurückgewiesen, dann beschäftigten sich das Verwaltungsgericht Sigmaringen und schließlich der Verwaltungsgerichtshof mehrere Jahre mit dem Fall. (dpa)