SONNENBÜHL. Grundlage für den Betrieb des Steinbruchs, wo die Firma Gebrüder Herrmann Schotterwerke Gestein abbaut, ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landratsamts von 2016. Die Firma hat errechnet, dass die daraus resultierende Abbaufläche nur noch Material für etwa vier bis sechs Jahre enthält. Sie hatte eine Expansion und damit eine neue immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragt und im November 2018 öffentlich darüber informiert. Erweitert werden soll der Steinbruch auf einer Fläche von 5,3 Hektar in nordwestliche Richtung – also weg vom Wohngebiet.
Die Fläche liegt zwar innerhalb des Vorranggebiets für den Rohstoffabbau, die der Regionalplan Neckar-Alb von 2013 ausweist, aber das begehrte Material will das Schotterwerk nicht nur wie bisher festgeschrieben bis auf 781 Meter Höhe über dem Meeresspiegel abbauen, sondern elf Meter tiefer gehen auf 770 Meter. Der Ortschaftsrat Genkingen hatte in seiner Sitzung Ende Januar bereits zugestimmt, dies tat nun auch der Gemeinderat. Wird die Genehmigung erteilt, muss auch der Pachtvertrag zwischen Gemeinde und Unternehmen angepasst werden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren ist gegen das Vorhaben des Schotterwerks eine Einwendung erhoben worden. Deswegen gibt es am 3. März, einen öffentlichen Erörterungstermin im Umweltschutzamt des Landratsamts Reutlingen. (GEA)
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