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Kreis Reutlingen erhöht Abfallgebühren: Wie sich dennoch Geld sparen lässt

Eine Mülltonne steht am Straßenrand.
Eine Mülltonne steht am Straßenrand. Foto: FEDERICO GAMBARINI/DPA
Eine Mülltonne steht am Straßenrand.
Foto: FEDERICO GAMBARINI/DPA

KREIS REUTLINGEN. In den kommenden Tagen versendet das Landratsamt Reutlingen rund 40.000 Abfallgebührenbescheide an die Grundstückseigentümer in seinem Entsorgungsgebiet, welches das Kreisgebiet ohne die Städte Metzingen, Pfullingen und Reutlingen umfasst. Das meldet das Landratsamt. Den Bescheiden ist die Abrufkarte für eine gebührenfreie Sperrmüllabholung beigelegt.

Nachdem die Abfallgebühren sechs Jahre in Folge konstant gehalten werden konnten, werden sie von diesem Jahr an angehoben. Gründe für die Gebührenerhöhung sind zum einen starke Steigerungen der Mengen, zum Beispiel beim Restmüll und beim Grüngut. Zum anderen müssen kräftige Preissteigerungen bei der Sammlung und Verwertung ausgeglichen werden, etwa beim Restmüll.

Verbraucher haben aber die Möglichkeit, durch individuelles Verhalten Einfluss auf die Abfallgebühr zu nehmen, heißt es weiter. So kann durch konsequente Mülltrennung die Abfallmenge reduziert werden, außerdem sollten nur volle Behälter zur Abholung bereitgestellt werden, empfiehlt das Landratsamt.

eBürgerservice nutzen

Mit dem eBürgerservice der Abfallwirtschaft können die Bürgerinnen und Bürger bequem von zu Hause aus oder auch von unterwegs zum Beispiel Eigentümerwechsel anzeigen, als Privathaushalte Sperrmüll beantragen, Neuanmeldung und Abmeldung vornehmen, Behälter bestellen, abbestellen oder tauschen und vieles mehr. Außerdem können Leerungsdaten erfragt, Bankdaten geändert und Anfragen direkt an die Abfallwirtschaft gestellt werden.

Der eBürgerservice ist über die Homepage des Landkreises mit dem Buchungszeichen und dem individuellen Zugangscode abrufbar.

Bei Fragen zum Gebührenbescheid geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallwirtschaft im Landratsamt gern Auskunft. Die Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Ansprechpartnerin ist rechts oben auf dem Gebührenbescheid abgedruckt. (a)