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Künftig nur noch 50 bei Kohlstetten: Die Gefahr wird ausgebremst

Die Kreuzung an der L 230 bei Kohlstetten: Hier gilt Tempo 70 – noch. Das wird noch im Laufe dieses Monats geändert.  FOTO: FISC
Die Kreuzung an der L 230 bei Kohlstetten: Hier gilt Tempo 70 – noch. Das wird noch im Laufe dieses Monats geändert. FOTO: FISCHER
Die Kreuzung an der L 230 bei Kohlstetten: Hier gilt Tempo 70 – noch. Das wird noch im Laufe dieses Monats geändert. FOTO: FISCHER

ENGSTINGEN. Das Thema war schon mehrfach im Gemeinderat: Die Kreuzung an der L 230 mit dem historischen Bahnhof auf der einen, der Ortschaft Kohlstetten auf der anderen Straßenseite ist gefährlich. 70 Stundenkilometer darf man dort bisher fahren – immer noch, obwohl es immer wieder schwere Unfälle gab, darunter auch tödliche. Mit der Sanierung und der Einrichtung einer Wirtschaft im ehemaligen Bahnhof, der Reaktivierung der Bahnstrecke und dem Aufstellen eines Geldautomaten habe sich die gefährliche Situation noch verschärft. So argumentierten die Gemeinderäte der CDU und der Offenen Grünen Liste, die bereits im Zuge der Haushaltsplanung 2020 entsprechende Anträge gestellt hatten. Ihrem Wunsch, die Stelle zu entschärfen, trägt das Landratsamt nun Rechnung: Die Ergebnisse einer Verkehrszählung im Juli 2020 bestätigen die Thesen der Gemeinderäte, der Verkehr hat seit der letzten Zählung im Jahr 2014 in der Tat deutlich zugenommen. Auch die Zahl der Fußgänger und Radfahrer, die die Straße überqueren, ist zusätzlichen Erhebungen der Ortsverwaltung Kohlstetten zufolge deutlich gestiegen. Je mehr Leute unterwegs sind, desto höher das Risiko für Kollisionen. Deshalb hat das Landratsamt nun angeordnet, dass das Tempolimit im Kreuzungsbereich auf 50 statt bisher 70 Kilometer pro Stunde heruntergesetzt wird. »Die Anordnung soll bis Ende März von der Straßenmeisterei umgesetzt werden«, informierte Bürgermeister Mario Storz. Dabei geht’s zunächst um das Aufstellen simpler Schilder. Sollten aus Sicht der Gemeinde bauliche Maßnahmen zur Verkehrssicherung notwendig sein, müsste sie sich selbst um eine Vorplanung kümmern und anschließend zur Prüfung beim Straßenbaulastträger, dem Regierungspräsidium Tübingen, einreichen. (ma)