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Aktuell Bestattung

Gebühr für Urnenstelen in Sonnenbühl festgelegt

Gemeinderat ändert die Friedhofssatzung. Grund sind unter anderem neue Grabarten in Genkingen

Der Friedhof in Undingen. Hier soll es auch Baumgräber geben. FOTO: FISCHER
Der Friedhof in Undingen. Hier soll es auch Baumgräber geben. FOTO: FISCHER
Der Friedhof in Undingen. Hier soll es auch Baumgräber geben. FOTO: FISCHER

SONNENBÜHL. Vor etwas über einem Jahr hat der Sonnenbühler Gemeinderat ein neues Konzept für die Friedhofsentwicklung in allen Teilorten beschlossen. Priorität dabei besaßen die Baumaßnahmen in Genkingen. Im September 2019 hatte der Gemeinderat die Bauarbeiten vergeben, obwohl das Projekt mit insgesamt rund 95 000 Euro um 16 000 Euro teurer war als geplant. Wegen der neuen Urnenstelen-Anlage und anderer Anmerkungen zu der Friedhofssatzung musste sie der Gemeinderat nun ändern. Das wird nicht das letzte Mal so sein. Spätestens zum Ende des Jahres wird die Friedhofssatzung wieder auf der Tagesordnung stehen.

Der Bedarf für die Urnenstelenreihengräber auf dem Friedhof in Genkingen war groß. Sie sind nun geschaffen und die Gebühren in der neuen Satzung festgesetzt. Sie liegt bei 2 095 Euro für eine Liegezeit von 15 Jahren. Es ist auch geregelt, was erlaubt ist und was nicht. In den Urnenstelen werden keine Wahlgräber angeboten. Kerzen, Blumen, Vasen oder Ornamente an oder auf den Stelen sind tabu. Und Blumenschmuck sowie Kränze müssen spätestens zwei Wochen nach der Bestattung entfernt werden.

Unangetastet bleiben mit der nun novellierten Friedhofssatzung zunächst die übrigen Gebühren. Es stehen noch einige Maßnahmen aus, verwies Heinz Hammermeister, Ortsvorsteher aus Willmandingen, auf weitere Projekte aus dem Konzept für die Friedhofsentwicklung. Punkte darin waren zum Beispiel ein -neues Rasengräberfeld und Baumgräber für Urnenbestattungen in Erpfingen, in Undingen Geländenivellierungen und Baumgräber. Das Konzept sieht für jeden Friedhof in den Teilorten individuell zugeschnittene Lösungen vor.

Hauptthema werden die Gebühren aber Ende des Jahres sein, weil das Bestattungsunternehmen Weible den Vertrag mit der Gemeinde zum 31. Dezember gekündigt hat. Ebenso wie etwa in Münsingen. Dort hatte der Gemeinderat beschlossen, dass die Stadt die Friedhofsverwaltung wieder in die eigenen Hände nimmt; dafür wurden neue Stellen geschaffen.

Die Gemeinde Sonnenbühl sucht aber ein anderes Unternehmen, mit dem sie einen Dienstleistungsvertrag schließen kann und das die Aufgaben, die bei Beerdigungen zu erledigen sind, übernimmt. Dafür muss es eine öffentliche Ausschreibung geben. Erst wenn ein neues Bestattungsunternehmen gefunden ist, liegen auch dessen Kostensätze vor, und erst dann kann über die Anpassung der Gebühren in der Friedhofssatzung diskutiert werden. (GEA)