MÜNSINGEN. Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes vom 4. Juli 2013 wurde in Deutschland der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration eingeleitet. Männliche Ferkel sollten also nur noch bis zum 31. Dezember 2018 ohne Betäubung kastriert werden können. Noch immer aber fehlt in Deutschland ein zugelassenes praxistaugliches Verfahren, mit dem Ferkel tatsächlich schmerzfrei entmannt werden können. Deswegen soll die Übergangsfrist jetzt doch um zwei Jahre verlängert werden.
Weil bislang praxistaugliche Alternativen fehlen, hatte Baden-Württemberg erst jüngst und damit kurz vor knapp an den Agrarausschuss des Bundesrats einen Antrag gestellt, das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration bis drei Monate nach Marktverfügbarkeit geeigneter Narkosemittel, längstens jedoch bis Ende 2021 auszusetzen. Ohne Erfolg. »Jetzt hoffen wir bis zum Jahresende auf eine praktikable Lösung. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt«, schwingt Resignation in der noch vor dem Einlenken von Union und SPD eingeholten Stellungnahme von Kreisbauernchef Gebhard Aierstock mit.
»Das ist ein Trauerspiel für die deutschen Schweinehalter«, urteilt Aierstock, der enttäuscht ist von der Forschung, wie von der Politik, dass in fünf Jahren keine für die Ferkelerzeuger praktikable Lösung gefunden worden ist. (GEA)