MÜNSINGEN. Heute Vormittag hat am Amtsgericht in Münsingen die Strafrechtsverhandlung zum Biogasunfall auf der Haid begonnen. Die Anklagen gegen die beiden Geschäftsführer der Biga: unerlaubtes Betreiben von Anlagen und unerlaubter Umgang mit Abfällen und Gewässerverunreinigung. In zwei Verhandlungstagen soll das Gericht klären, ob das Unternehmen eine Schuld an der Havarie der Biogasanlage trifft. Mehrere Zeugen und Sachverständige sind geladen.
Am 11. Januar 2017 war flüssiges Gärsubstrat aus einem defekten Tank der Biogasanlage ausgelaufen. Mehrere Gebäude wurden von der übelriechenden Brühe geflutet, die Schäden waren enorm. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft tragen die beiden 36 und 72 Jahre alten Beschuldigten die Verantwortung dafür, dass ein neuer Gärsubstratbehälter, der vom Landratsamt Reutlingen aufgrund baulicher Mängel noch nicht für den Betrieb freigegeben worden war, dennoch mit Lebensmittelabfällen befüllt worden war. (GEA)