LICHTENSTEIN/SONNENBÜHL. Der Umgebungsschutz für das Kulturdenkmal Schloss Lichtenstein würde aus Sicht von Landrat Thomas Reumann durch die geplanten fünf Windkraftanlagen am Hohfleck erheblich und dauerhaft beeinträchtigt. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamts Reutlingen hervor, die am Freitag an die Medien versandt wurde. Die Behörde hat – wie berichtet – gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 14. Februar über die denkmalschutzrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen beim Schloss Lichtenstein die Zulassung der Berufung beantragt. Die Beweggründe dafür werden in der Mitteilung erläutert.
Ausgangspunkt für den Schritt des Landratsamts, beim Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim Rechtsmittel einzulegen, sind die Urteilsgründe, die das Verwaltungsgericht Sigmaringen Anfang Juni veröffentlichte. Im Gegensatz zur Ansicht des Landratsamts, des Regierungspräsidiums Tübingen und des beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelten Landesamts für Denkmalpflege waren die Verwaltungsrichter davon ausgegangen, dass die fünf Windenergieanlagen den Denkmalschutz des Schlosses Lichtensteins nicht erheblich beeinträchtigen.
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen habe hinsichtlich der Erheblichkeit der Beeinträchtigung des Kulturdenkmals darauf abgehoben, dass sich die Einstellung des Durchschnittsbetrachters gegenüber der Windenergie gewandelt habe.
»Nach unserer Auffassung führen die Errichtung und der Betrieb von fünf Windenergieanlagen an dieser Stelle zu einer erheblichen und dauerhaften Beeinträchtigung des Umgebungsschutzes des eingetragenen Kulturdenkmals Schloss Lichtenstein«, wird Landrat Thomas Reumann in der Mitteilung zitiert. Wesentliche Grundlage für diese Beurteilung sei die künstlerische Konzeption des Architekten Carl Alexander Heideloff gewesen, der die wichtigen Perspektiven auf das Schloss definiert hat.
»Wir erwarten klare Kriterien für den Denkmalschutz«
»Die Frage der Vereinbarkeit von Windenergieanlagen mit dem Denkmalschutz ist von grundsätzlicher Bedeutung. Es handelt sich hier um eine Fragestellung, die weit über das Schloss Lichtenstein hinausgeht. Uns ist deshalb eine obergerichtliche Entscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wichtig. Wir erwarten klare Kriterien für den Denkmalschutz. Dies sei auch im Hinblick auf die Planungssicherheit von Investoren von großer Bedeutung«, so Reumann weiter.
Hintergrund des Verwaltungsrechtsstreits ist das seit 2012 in Planung befindliche Vorhaben der Firma Sowitec, in der Gemeinde Sonnenbühl einen Windpark mit fünf Windkraftanlagen zu errichten, wird in der Mitteilung erläutert. Im November 2016 hatte das Landratsamt Reutlingen den Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Windparks aufgrund von Denkmalschutzbedenken abgelehnt. Mit Widerspruchsbescheid vom Mai 2017 bestätigte das Regierungspräsidium Tübingen die Ablehnung des Antrags. Gegen diese Bescheide klagte Sowitec vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen.
Die Verwaltungsrichter hatten im Februar entschieden, der Klage teilweise stattzugeben und die ablehnenden Bescheide des Landratsamtes Reutlingen und des Regierungspräsidiums Tübingen aufzuheben. Dagegen wendet sich nun der Antrag des Landratsamts Reutlingen auf Zulassung der Berufung. (fm)