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Vorwurf 69-fache Vergewaltigung: Bewährungsstrafe für Boxtrainer

Überraschend mild fiel das Urteil gegen den Besitzer einer Kampfsportschule aus, dem vor dem Landgericht Tübingen unter anderem 69-fache Vergewaltigung vorgeworfen worden war.

Strafrechtlich konnte der Boxtrainer, der seit 25. März vor dem Landgericht in Tübingen stand, kaum belangt werden. FOTO: DPA
Strafrechtlich konnte der Boxtrainer, der seit 25. März vor dem Landgericht in Tübingen stand, kaum belangt werden. FOTO: DPA
Strafrechtlich konnte der Boxtrainer, der seit 25. März vor dem Landgericht in Tübingen stand, kaum belangt werden. FOTO: DPA

ENINGEN. Zwei Jahre, die auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt sind, lautete das Urteil, das Richter Ulrich Polachowski heute verkündete, nachdem zwei Stunden lang unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Plädoyers gehalten wurden.

Zwei seiner Schülerinnen hatten den 58-Jährigen beschuldigt, sie sexuell genötigt sowie zum Hand- beziehungsweise Oralverkehr gezwungen zu haben. Nur zwei Einzelfälle konnten der Richter, seine Beisitzerin und die beiden Schöffen eindeutig als sexuelle Nötigung werten. Einer der beiden jungen Frauen muss der Angeklagte zudem ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und neun Monate Haft beantragt.

Der Fokus lag bei der Verhandlung auf der Schülerin, die zum Zeitpunkt der Taten zwischen 17 und 19 Jahren jung war. Über zwei Jahre hinweg hatte sie zu ihrem rund 40 Jahre älteren Trainer eine spezielle Beziehung, in der es regelmäßig sexuelle Kontakte gab. Die große Schwierigkeit sei gewesen zu beurteilen, inwieweit diese freiwillig geschehen seien, erklärte Polachowski. Verschiedene Indizien, wie ein Liebesbrief der jungen Frau an den Trainer oder die Tatsache, dass sie über einen solch langen Zeitraum trotzdem ins Training ging und mit ihm nach den Übungen immer noch spazieren gegangen sei, sprächen dafür, dass eine gewisse Freiwilligkeit im Spiel gewesen sei. Im Zweifel für den Angeklagten laute eben das Credo.

»Es macht einen schier wahnsinnig, sich vorzustellen, dass die eigenen Kinder zu Ihnen in den Unterricht gegangen wären«, betonte Richter Polachowski aber. Respekt vor den Mädchen habe er bei dem Angeklagten völlig vermisst. »Sie haben nicht anständig gehandelt«, hielt er dem Mann vor. Er schloss mit den Worten: »Ich hoffe, dass niemand mehr auf die Idee kommt, seine Kinder zu Ihnen ins Training zu geben.« (GEA)