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Schlossherr kritisiert Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs

LICHTENSTEIN. Mit großem Bedauern haben Wilhelm Albert von Urach und sein Sohn Karl-Philipp von Urach die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim zur Kenntnis genommen. »Das gilt für uns sowohl als mit dem Schicksal des Schlosses Lichtenstein verbundenen Privatmenschen, als auch für uns als aktive Denkmalschützer, die seit Generationen dem Erhalt des Schlosses ihr Leben widmen«, schreiben sie in einer Pressemitteilung zur Ablehnung der vom Landkreis angestrebten Berufung, die den Bau von Windkraft-Anlagen auf dem Hohfleck bei Sonnenbühl möglich macht.

Die Anteilnahme der Menschen an den Geschehnissen rund um den Lichtenstein habe ihnen immer wieder vor Augen geführt, dass sie ihrer denkmalpflegerischen Verantwortung zum Wohle der Allgemeinheit gerecht werden müssen. »Dies wollen und tun wir auch stets, denn nichts freut uns als Hausherren mehr als zufriedene Besucher aus aller Welt, von denen manche sogar seit Generationen unsere Gäste sind.«

Sie stellten immer wieder fest, dass gerade für die Menschen in der Umgebung des Schlosses der Lichtenstein Heimat bedeute, und freuen sich über die hier erlebten Geschichten, die ihnen erzählt werden. »Diese lassen uns feststellen, wie eng sich die Bevölkerung mit ihrem ›Schlössle‹ verbunden fühlt.«

Diese besondere Verbundenheit hätten sie in den vergangenen Jahren gespürt, »als wir aufgrund denkmalpflegerischer Bedenken unsere Ablehnung gegen den von der Firma Sowitec geplanten Windpark zum Ausdruck brachten«. Dieser störe nach ihrer unveränderten Auffassung das für die Epoche der Romantik so charakteristische Zusammenspiel von Schloss Lichtenstein mit der das Schloss umgebenden Natur in aller empfindlichstem Maße. »Die Prominenz dieser einzigartigen Idylle wird uns immer häufiger durch die vielseitige Nutzung dieses Szenarios in Werbung jeglicher Art, Speisekarten und Reiseführern, sowohl regional als auch überregional vor Augen geführt.«

Abwägung vermisst

Umso mehr wunderten sie sich sowohl über das Urteil als auch über die Hartnäckigkeit derer, die dieses Urteil ohne jegliche Abwägung widersprechender Interessen angestrebt hätten, heißt es in der Erklärung weiter: »Eingedenk dieser Hartnäckigkeit und der eher mittelmäßigen Windhöffigkeit drängt sich uns der Eindruck auf, dass es sich hier um ein Prestigeprojekt handelt, um der Landschaft den firmeneigenen Stempel aufzudrücken.«

Nicht nur das Urteil hat sie getroffen: Durch das Verfahren werde auch die Frage nach der Bedeutung und dem Stellenwert von Denkmalschutz in der heutigen Zeit gestellt. Ihrer Meinung nach wolle sich der Gerichtshof in seiner Begründung der Verantwortung entziehen, die ein Urteil zuungunsten des Denkmalschutzes mit sich brächte, in dem es weder diesem noch dem anderen genannten öffentlichem Interesse, dem Klimaschutz, Vorrang einräume. Doch das Urteil spreche auch ohne explizite Stellungnahme Bände.

Wilhelm Albert  von Urach. FOTO: PRIVAT
Wilhelm Albert von Urach. FOTO: PRIVAT
Wilhelm Albert von Urach. FOTO: PRIVAT

Das Haus Urach habe auf dem Lichtenstein über Jahrzehnte hinweg mit dem Denkmalschutz zusammengearbeitet und aus Sicht der Denkmalpflege notwendige, wenn auch oft kaum nachvollziehbare, teure und zeitintensive Auflagen bei Bau und Reparatur stets gründlich und gewissenhaft erfüllt. »Wir fühlen uns jedoch nun gezwungen, die Frage zu stellen, mit welcher Autorität eine durch das Urteil vollkommen marginalisierte Behörde uns und andere in Zukunft mit oftmals kaum nachvollziehbaren Auflagen belegen will, wenn sie, wie in diesem Fall, gegenüber anderen Interessen sowieso zurückweichen muss.«

Die Politik müsse sich die Frage stellen, »ob der staatliche Denkmalschutz in einem so kultur- und geschichtsträchtigem Land wie dem unseren de facto marginalisiert werden soll, oder doch wieder den politischen Stellenwert und die Mittel bekommt, die es ihm ermöglichen der wichtigen Aufgabe gerecht zu werden«. Eines ist für Wilhelm Albert und Karl-Philipp von Urach sicher: »So wie bisher wird es nicht weiter gehen können«, heißt es am Ende der Mitteilung. (GEA)