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Regionalstadtbahn: Kostenverteilung solidarisch regeln

Verbandsversammlung beschließt Grundprinzipien für einen künftigen Finanzierungsschlüssel

Tram-Trains wie dieser sind für die Regionalstadtbahn schon bestellt.  FOTO: TRICON
Tram-Trains wie dieser sind für die Regionalstadtbahn schon bestellt. Foto: Tricom
Tram-Trains wie dieser sind für die Regionalstadtbahn schon bestellt.
Foto: Tricom

LICHTENSTEIN/TÜBINGEN. Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Regionalstadtbahn hat sich auf die Grundprinzipien für den künftigen Finanzierungsschlüssel verständigt und einstimmig beschlossen, dass dieser Schlüssel im kommenden Jahr konkret erarbeitet und ab 2022 angewendet werden soll.

Gabriel Garreis, Leiter Angebotsplanung beim Zweckverband, stellte die drei Säulen des Finanzierungsschlüssels vor. Neben den Allgemeinkosten zählen dazu alle Kosten in den Bereichen Planung und Bau, die nicht aus Fördermitteln abgedeckt sind, ebenso bei den Betriebskosten. »Attraktiver ÖPNV ist nicht eigenwirtschaftlich durchführbar«, konkretisierte er, dass dies eine Daueraufgabe bleiben werde.

Die Definition der Finanzierungsanteile soll sich zum einen am Nutzen der einzelnen Projektpartner orientieren, gleichzeitig soll der Schlüssel das Verständnis als gemeinsames, solidarisches Projekt widerspiegeln. Die Finanzierung soll fair, das heißt nach einheitlichen Gesichtspunkten, aber individuell angepasst für einzelne Strecken erfolgen. Mögliche Parameter, die in Betracht kämen, seien etwa Streckenlänge, Personenkilometer, Zahl der Ein- und Aussteiger, neue Haltestellen, Zugewinn an Fahrgästen und vieles mehr.

Als konkreten Vorschlag brachte Garreis ein, dass die Allgemeinkosten von den Projektpartnern zu gleichen Teilen getragen werden sollten, analog zur geltenden Satzung des Zweckverbands. Für die Säule Planung und Bau könnten die Anteile an der Streckenlänge, an der Zahl der Einwohner im Einzugsbereich und der Zahl der zusätzlichen Abfahrten für eine Taktverdichtung als Kriterien herangezogen werden, für die Betriebskosten die Verkehrsleistung und die gefahrenen Personenkilometer am Einstiegsort. Zusätzlich sollte ein Solidarsockel etabliert werden, über den bei allen Projektteilen ein Sockelbetrag solidarisch finanziert wird.

In Themengruppen erarbeiten

Thomas Reumann, Vorsitzender des Zweckverbands, betonte, dass über diese Kriterien und die Ausgestaltung des Solidarsockels diskutiert werden müsse. Er schlug daher vor, aus der Projektgesellschaft des Zweckverbands, in der die Fachleute sitzen, mehrere Themengruppen zu gründen, die sich inhaltlich mit diesen Aspekten befassen. Bis Ende April sollen dann Ergebnisse vorliegen, auf deren Basis in den Gremien der beteiligten Städte und Landkreise verbindliche Eckpunkte beschlossen werden könnten. Über diese Eckpunkte soll dann im Juli die Verbandsversammlung entscheiden. In der zweiten Jahreshälfte 2021 folgt die konkrete rechtliche Fixierung des Finanzierungsschlüssels, der dann ab 2022 angewendet werden soll.

Christoph Joachim (Grüne) und Reinhard von Brunn (Tübinger Liste) hatten Sorge, dass der Zeitplan mit dem Tübinger Bürgerentscheid zur RSB-Innenstadtstrecke kollidiere. »Wir brauchen bis Ende Juni das Preisschild für die Innenstadtstrecke«, betonte Joachim. »Wird in Alternativen mit oder ohne Innenstadtstrecke geplant?«, wollte von Brunn in Bezug auf die Kostenverteilung wissen. Reumann mahnte zur Geduld, stellte aber in Aussicht, dass zwischendrin ein Werkstattbericht vorgelegt werden könnte. »Wir respektieren den Bürgerentscheid und werden nichts tun, was etwas präjudiziert«, betonte er. (ps)