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Aktuell Gemeinderat

Punktesystem beschlossen

Vergaberichtlinien für Bauland

LICHTENSTEIN. Ende dieses Jahres, das hofft die Lichtensteiner Verwaltung, kann der Teilbereich II des Holzelfinger Gebiets Breitenbohl bebaut werden. Momentan wird es umgelegt. Danach verbleiben der Gemeinde voraussichtlich sieben Grundstücke, die sie verkaufen kann. Nachdem das Interesse an diesen groß ist, beschäftigte sich jetzt der Lichtensteiner Gemeinderat mit den Vergaberichtlinien.

Bereits im Herbst 2015 hatte der Holzel finger Ortschaftsrat über die Richtlinien diskutiert, die vorsahen, dass einheimische Bürger bei der Vergabe der Bauplätze vorrangig berücksichtigt werden. Das Gremium beschloss sie aber letztlich nicht, da solche Einheimischen-Modelle nicht mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs unter einen Hut zu bringen waren. Der Ortschaftsrat hatte deshalb die Verwaltung beauftragt, Richtlinien zu erarbeiten, die auf einem Punktesystem basieren. Da aber auch in diesem Fall Einheimische bevorzugt werden, hat die Verwaltung abgewartet, bis klar war, welche Auswirkungen das Urteil nach sich ziehen wird.

Engagement zählt

Vor Kurzem hat die Verwaltung den Ortschaftsräten einen Entwurf für ein Punktesystem vorgelegt, das rechtskonform ist, und die Ortsvertreter haben dieses an die örtlichen Gegebenheiten angepasst. Wer jetzt seinen Hut in den Ring werfen will, um eines der Grundstücke zu ergattern, darf kein eigenes unbebautes Baugrundstück sowie keine eigene geeignete Wohnung besitzen, oder er muss bereit sein, diese für den Neubau zu verkaufen. Außerdem greift ein Punktesystem, das zum einen die Dauer der Ortsansässigkeit, der Erwerbstätigkeit am Ort und das Engagement im Ehrenamt in der Gemeinde erfasst. Punkte gibt es auch für die Anzahl der Kinder und für Personen mit Behinderungen, die im Haushalt versorgt werden müssen. Wer weniger als 53 000 Euro verdient, bekommt ebenfalls Punkte gutgeschrieben.

Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält das Grundstück. Bei Gleichstand ist die Zahl der Kinder, die im Haushalt leben, entscheidend. Der Käufer muss das Grundstück innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf bebauen und zumindest fünf Jahre in der Hauptwohnung des Hauses wohnen. Arnold Sendler (OGL) hätte diese Verpflichtung gerne auf zehn Jahre ausgedehnt. Der Gemeinderat folgte aber dem Vorschlag des Ortschaftsrats. Der habe sich viele Gedanken gemacht, lobte Lorenz Allramseder (CDU) und fand das Werk gut. So wie die Mehrheit. Bis auf Sendler, der sich enthielt, stimmten alle anderen Räte zu. (us)