PFULLINGEN. Die Erweiterung des Angebots der Notbetreuung an den Pfullinger Kindergärten und Schulen wird an die von heute, Montag, an gültigen neuen Vorgaben der Corona-Verordnung angepasst. Somit können nun in den Schulen auch Schüler bis Klasse 7 in der Notbetreuung aufgenommen werden. Neu in der Verordnung ist, dass nicht nur Kinder mit Eltern in systemrelevanten Berufen Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern auch Kinder, deren Eltern einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Beruf ausüben und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.
Eltern, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und einen Notbetreuungsplatz benötigen, können sich über die Homepage der Stadt Pfullingen anmelden. Das ausgefüllte Formular ist im Original inklusive der Unabkömmlichkeitsbescheinigung des Arbeitgebers sowie der Erklärung der Eltern im Rathaus I, Marktplatz 5, mit der Beschriftung »Notbetreuung Kindergarten/Schule« einzureichen. Der Antrag kann vorab per E-Mail an die zuständigen Ansprechpartner übersandt werden. Für Kinder, die bereits vor der Erweiterung der Notbetreuung aufgenommen wurden, ist keine erneute Anmeldung erforderlich.
»Wir sind an den Schulen geübt darin, unter erschwerten Bedingungen zu unterrichten«
»Der sehr kurze Zeitraum zwischen Ankündigung und Umsetzung ist eine Herausforderung für die Stadt«, so Bürgermeister Michael Schrenk. »Dennoch war es nach Verkündung dieser Landesverordnung unser Ziel, die Eltern schnell über diese neue Regelung zu informieren und die Logistik in unseren Häusern aufzubauen, damit am Montag der Betrieb starten kann.« Am Montag startet die Stadt mit allen Einrichtungen.
Für den Bereich Kindergärten sieht sich Ordnungsamtsleiter Manfred Wolf gut gewappnet. Er und Sachbearbeiterin Therese Albrecht haben sich im Vorfeld mit den Einrichtungsleitungen über die Aufnahme der Kinder und den Betrieb abgestimmt. Oberstes Ziel sei, das Infektionsrisiko zu minimieren.
In den Kindergärten und Kindertageseinrichtungen stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung. Die Eltern werden ihre Kinder zu unterschiedlichen Zeiten in die Einrichtung bringen und sie wieder abholen, um die notwendigen Abstände einzuhalten und Kontakte zu vermeiden. Hierbei tragen sowohl die Erzieherinnen als auch die Eltern bei der Übergabe der Kinder Mundschutz.
Der eigentliche Kindergartenbetrieb, so der Ordnungsamtsleiter, läuft nahezu normal. Die Erzieherinnen achten auf Abstand unter den Kindern und werden mit ihnen bei schönem Wetter viel an der frischen Luft sein, um das Infektionsrisiko gering zu halten.
Die Notbetreuung an den Schulen, berichtet Hauptamtsleiterin Katja Anton-Kalbfell, war bisher gut zu bewältigen und wurde lediglich an den Grundschulen nachgefragt. Hier gab es an jeder Schule eine Gruppe, in der bis zu fünf Kinder betreut wurden. Elternbeiratsvorsitzende Yvonne Hagmaier berichtete, dass bisher beim Gesamtelternbeirat noch keine Rückmeldungen der Eltern aufgelaufen sind.
Bislang zeichnet sich ab, dass die Anmeldungen für die erweiterte Notbetreuung überschaubar sind. Diese kann deshalb ohne Einschränkungen angeboten werden. Wenn es im Lauf der Zeit zu Änderungen kommt und die Betreuungskapazitäten nicht mehr ausreichen, obliegt es der Stadt als Schulträger, über die Aufnahme der Kinder nach Ausübung des Ermessens zu entscheiden.
Die Hygienevorgaben im schulischen Bereich wurden in Pfullingen zügig in die Wege geleitet. Hauptamtsleiterin Anton-Kalbfell bespricht in einem täglichen Telefontermin mit dem geschäftsführenden Schulleiter Jochen Wandel alle anstehenden Fragen. So wurden in den Schulen gleich nach der Schließung Grundreinigungen und Flächendesinfektionen durchgeführt. Die Hygienepläne wurden Ende 2018 umfassend überarbeitet und sind daher als Grundlage vorhanden.
Schutzmaßnahmen wie Plexiglasscheiben, Desinfektionsmöglichkeiten und Mundschutz in den Schulsekretariaten waren gleich zu Beginn der Pandemie vorsorglich umgesetzt worden. Sämtliche Hygienemaßnahmen, die mit Aufnahme des eingeschränkten Schulbetriebs am 4. Mai notwendig sind, werden von den Schulhausmeistern mit externen Reinigungsfirmen geplant und umgesetzt.
Für die Wiederaufnahme des Unterrichts ist viel vorzubereiten. »Dazu gehören Schülerlenkung, Ausschilderung von Laufwegen, Abstandsregelungen, der Umbau der Zimmer sowie Nutzung von Mensen und Aulas als Unterrichtsfläche, erklärt die Hauptamtsleiterin«.
»Es handelt sich um Bereiche, in denen wir kein Erfahrungswissen vorhalten«, betont Jochen Wandel. »Allerdings sind wir an den Schulen durchaus geübt darin, Unterricht auch unter erschwerten Rahmenbedingungen zu gewährleisten.« Trotz aller Erschwernisse freut sich Jochen Wandel darüber, dass die Eltern viel Verständnis und Wohlwollen für die aktuelle Situation mitbringen. »Letztendlich sitzen wir alle im selben Boot.« (GEA)
ERWEITERTE NOTFALLBETREUUNG IN LICHTENSTEIN UND ENINGEN
Anmeldung auf den Rathäusern
Auch in Eningen und Lichtenstein haben die Verwaltungen intensiv die erweiterte Notbetreuung vorbereitet.
Wer sich bisher noch nicht angemeldet hat, kann das in Lichtenstein bei Matthias Sauer für eine Betreuung in der Kalenderwoche 19 spätestens bis zum 30. April um 14 Uhr nachholen. Infos unter matthias.sauer@ gemeinde-lichtenstein.de oder 07129 69646. Die Formulare gibt’s auf der Homepage der Gemeinde ( www.gemeinde-lichtenstein.de).
Dasselbe gilt für Eningen ( www.eningen.de). Die Anmeldungen müssen hier mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Werktagen beim Haupt- und Ordnungsamt eingereicht werden. Infos unter verwaltung@eningen.de oder 07121 8920. (GEA)