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Aktuell Rechtstreitigkeiten

Pfullinger Gemeinderat will Kompetenz des Bürgermeisters beschränken

Auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am Dienstag steht ein fraktionsübergreifender Antrag des Pfullinger Gemeinderats zur Änderung der Hauptsatzung. Sollte er mehrheitlich angenommen werden, dürfte Bürgermeister Michael Schrenk künftig nur noch mit Zustimmung des Gemeinderats oder der Ausschüsse mehr als 1 500 Euro pro Fall für Rechtstreitigkeiten oder Vergleichsabschlüsse der Stadt ausgeben. Bisher liegt die Obergrenze bei 15 000 Euro.

Der Pfullinger Gemeinderat möchte die Hauptsatzung ändern und dem Bürgermeister den finanziellen Spielraum für Rechtstreitigkei
Der Pfullinger Gemeinderat möchte die Hauptsatzung ändern und dem Bürgermeister den finanziellen Spielraum für Rechtstreitigkeiten beschränken. Foto: Adobe Stock
Der Pfullinger Gemeinderat möchte die Hauptsatzung ändern und dem Bürgermeister den finanziellen Spielraum für Rechtstreitigkeiten beschränken. Foto: Adobe Stock

PFULLINGEN. Anlass für diesen Antrag ist offenbar die Tatsache, dass die Verwaltung »ihrer Informationspflicht gegenüber dem Gemeinderat zu laufenden Rechtsstreitigkeiten« nicht nachkommt und stattdessen auf die Zuständigkeit des Bürgermeisters verweist. So ist es in der Begründung des Antrags formuliert. »Die Mitglieder des Gemeinderats können ihre Aufgaben als Hauptorgan der Gemeinde insoweit nicht wahrnehmen«, heißt es dort weiter. Zur Sicherstellung der Information und der Mitwirkung des Gemeinderats werde daher die Änderung bestimmter Paragrafen der Hauptsatzung beantragt. Unterschrieben haben das Dokument Stephan Wörner (UWV); Gert Klaiber (CDU); Christine Böhmler (FWV), Thomas Mürdter (SPD), Traude Koch (GAL) und Gert Mollenkopf (CDU).

Die Geschäftsstelle Gemeinderat im Rathaus, die von Hauptamtsleiterin Katja Anton-Kalbfell geleitet wird, kommt in ihrer Prüfung des Antrags zu dem Schluss, dass der Antrag grundsätzlich nicht rechtswidrig sei. Allerdings sei die zu niedrig angesetzte Wertgrenze unwirksam, die die »regelmäßig und ständig im Rahmen der normalen Geschäftslage« vorkommenden Rechtstreitigkeiten oder Vergleichsabschlüsse grundsätzlich oberhalb dieser Wertgrenze angesiedelt seien. In dieser Hinsicht berge die beantragte Änderung der Hauptsatzung »erhebliches Konfliktpotenzial« und verzögere fristgerechte Handlungsmöglichkeiten, da dann gegebenenfalls jeder Fall einzeln von der Rachtsaufsichtsbehörde überprüft werden müsse. »Viel höherer Verwaltungsaufwand« sei die Folge.

Sollte dem Antrag vom Gremium zugestimmt werden, kann der Bürgermeister dagegen Widerspruch einlegen. (GEA)