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Aktuell Badebetrieb

Pfullinger Freibad schließt am Sonntag: Hallenbad öffnet erst eine Woche später

Wegen einem Personalengpass öffnet das Hallenbad nach einer Woche Vorbereitungszeit erst am 21. September.

Das Echazbad steht Schwimmern bald wieder zur Verfügung FOTO: VEREIN
Das Echazbad steht Schwimmern bald wieder zur Verfügung FOTO: VEREIN
Das Echazbad steht Schwimmern bald wieder zur Verfügung FOTO: VEREIN

PFULLINGEN. Das Ende der Freibadsaison rückt näher: Am Sonntag, 12. September, zum Ende der Sommerferien, ist das Pfullinger Schönbergbad zum letzten Mal in diesem Jahr geöffnet. Das teilt die Stadtverwaltung mit.

Eine Woche später, von Dienstag, 21. September, an ist das Echazbad dann nach fast einjähriger Coronapause wieder für Schwimmerinnen und Schwimmer geöffnet. Schulen und Vereine starten ihren Badebetrieb schon am Montag, 20. September. Die Überbrückungszeit von einer Woche, in der beide Bäder geschlossen sind, wird genutzt, um das Hallenbad für die Wintersaison coronakonform vorzubereiten. Wegen aktueller Personalengpässe sei in diesem Jahr leider kein nahtloser Übergang möglich, heißt es weiter in der Mitteilung.

Im Echazbad gelten neue Öffnungszeiten: dienstags (Warmbadetag) und mittwochs von 6.30 bis 21 Uhr, freitags (neu) von 13 (bisher 10 Uhr) bis 21 Uhr, samstags und sonntags von 8 bis 17 Uhr. Der Montag, der Donnerstag und der Freitagvormittag sind für die Pfullinger Schulen und Vereine reserviert. Den Schulen wurde aufgrund der vielen Ausfälle im Schwimmunterricht wegen der Corona-Pandemie am Freitagvormittag zusätzlicher Schwimmunterricht ermöglicht.

Eintrittskarten online oder an der Hallenbadkasse

Laut der aktuellen Corona-Verordnung ist der Zutritt zu öffentlich zugänglichen Innenräumen nur in Verbindung mit der 3G-Regel möglich (geimpft, genesen oder getestet). Deshalb bittet die Stadtverwaltung um Verständnis, dass das Bäder-Team beim Eintritt in das Echazbad diese gesetzlichen Vorgaben prüft: Es muss der Impfpass, eine Bescheinigung der Genesung oder ein Schnell- oder PCR-Test zusammen mit einem gültigen Personaldokument vorgelegt werden. Ein Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test maximal 48 Stunden.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie der Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier etwa durch den Schülerausweis oder einer Bescheinigung der Schule.

Eintrittskarten gibt es im Online-Portal der Stadt Pfullingen oder direkt an der Hallenbadkasse. Mit einer einmaligen, kostenfreien Registrierung können Eintrittskarten mit den üblichen Online-Bezahlverfahren erworben werden. Voraussetzung für den Kauf an der Hallenbadkasse ist, dass ein Kundenkonto im Online-Ticketsystem angelegt ist. Somit sind die laut Corona-Verordnung erforderlichen persönlichen Daten beim Ticketerwerb hinterlegt. Wer noch kein Kundenkonto eingerichtet hat, kann dies online tun oder es direkt vor Ort anlegen lassen. Vor Ort gilt die Maskenpflicht in den gekennzeichneten Bereichen sowie das Abstandsgebot im gesamten Bad. (pm)