PFULLINGEN. Per Allgemeinverfügung untersagt die Stadt Pfullingen im Zeitraum von 15 Uhr am 31. Dezember bis 9 Uhr am 1. Januar Versammlungen von mehr als zehn Personen in bestimmten Bereichen der Pfullinger Innenstadt sowie den Ausschank und Konsum alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum. Im selben Zeitraum ist dort auch das Abbrennen von Feuerwerk untersagt.
Die vorübergehende Regelung soll dem Infektionsschutz dienen, so die Pfullinger Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Es gehe um die Reduzierung potenzieller Kontakte im öffentlichen Raum und somit die Vermeidung möglicher Infektionen. Außerdem soll eine zusätzliche Belastung der Krankenhäuser und Intensivstationen in der Silvesternacht durch feuerwerkstypische Verletzungen unterbunden werden.
Von der Allgemeinverfügung betroffen sind der Marktplatz und der Passy-Platz wie auch die restliche Fußgängerzone in Verlängerung des Marktplatzes in der Kirchstraße. Die Verfügung ist in voller Länge auf der Homepage der Stadt Pfullingen unter »Amtliche Bekanntmachungen« im Bereich »Aktuelles« zu finden. (a)