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Aktuell Windpark Hohfleck

Petition soll Windkraftanlagen vor Schloss Lichtenstein verhindern

Heimatbund und Architektenkammer fordern Land auf, Berufung gegen Sigmaringer Urteil einzulegen. Die Richter hatten entschieden, dass Denkmalschutz kein Grund für die Ablehnung des Windparks sein kann.

Wegen der besonderen Bedeutung des Schlosses als Kulturdenkmal dürfe die Sicht darauf nicht durch Windkraftanlagen beeinträchtig
Wegen der besonderen Bedeutung des Schlosses als Kulturdenkmal dürfe die Sicht darauf nicht durch Windkraftanlagen beeinträchtigt werden. Der Schwäbische Heimatbund und die Landes-Architektenkammer haben sich deshalb an Ministerpräsident Winfried Kretschmann gewandt. Foto: Niethammer
Wegen der besonderen Bedeutung des Schlosses als Kulturdenkmal dürfe die Sicht darauf nicht durch Windkraftanlagen beeinträchtigt werden. Der Schwäbische Heimatbund und die Landes-Architektenkammer haben sich deshalb an Ministerpräsident Winfried Kretschmann gewandt. Foto: Niethammer

LICHTENSTEIN. »Gefahr im Verzug« sieht Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimatbunds, beim Thema Windpark Hohfleck: Am 7. Juni hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen seine Begründung für das bereits im Februar gefällte Urteil veröffentlicht. Innerhalb eines Monats müssten nun Rechtsmittel dagegen eingelegt werden, um zu verhindern, dass es rechtskräftig werde, erklärt er gegenüber dem GEA.

Der Schwäbische Heimatbund und die Architektenkammer Baden-Württemberg hatten sich bereits im Mai mit einem Schreiben an Ministerpräsident Winfried Kretschmann gewandt und ihn aufgefordert, das Land solle beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Berufung einlegen. Reagiert habe das Staatsministerium bisher aber nicht darauf, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der beiden Organisationen.

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte nach einer Verhandlung mit verschiedenen Ortsterminen im Februar entschieden, dass der Denkmalschutz kein Grund für die Ablehnung des Windparks sein dürfe. Die geplanten fünf Windkraftanlagen beeinträchtigten das Erscheinungsbild des Denkmals Schloss Lichtenstein nur unerheblich, so der Tenor des Urteils.

Der Zeitfaktor war offenbar auch der Grund dafür, dass ein ehemaliger Ministerialrat des Wirtschaftsministeriums, der dort für die Denkmalpflege zuständig gewesen war, am Wochenende eine Petition beim Petitionsausschuss des Landtags in Stuttgart eingereicht hat. Darin heißt es, Schloss Lichtenstein gehöre »zu dem sehr kleinen Kreis von Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung, die im Rahmen des §15 Absatz 3 Denkmalschutzgesetz Umgebungsschutz genießen«.

Derzeit konkretisiere sich die Gefahr, dass das geschützte Erscheinungsbild des Schlosses durch fünf 200 Meter hohe Windkraftanlagen erheblich beeinträchtigt werde. (GEA)