LICHTENSTEIN. Das Vorgehen ist abgestimmt mit dem Regierungspräsidium in Tübingen und dem Landesamt für Denkmalpflege in Stuttgart, teilt Christine Schuster mit.
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte nach einem Ortstermin im Februar entschieden, dass der Denkmalschutz kein Grund für die Ablehnung der geplanten Windkraftanlagen am Hohfleck sein dürfe. Die Windräder beeinträchtigten das Erscheinungsbild des Denkmals Schloss Lichtenstein nur unerheblich, so der Tenor des Urteils, dessen umfangreiche Begründung Anfang Juni veröffentlicht worden ist. Seither läuft die Vier-Wochen-Frist, innerhalb der es möglich ist, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
Der Richterspruch vom Februar hatte für Überraschung gesorgt. Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts hatte damit im Sinne des Windenergie-Investors entscheiden. Das Willmandinger Unternehmen Sowitec, das auf dem Hohfleck, der höchsten Erhebung auf Gemarkung Undingen, fünf Windkraftanlagen errichten möchte, hatte gegen die Entscheidung des Landratsamts geklagt, die Rotoren aus Gründen des Denkmalschutzes nicht zu genehmigen.
Als Grund nannte das Landratsamt seinerzeit die historischen Sichtbeziehungen auf das Schloss Lichtenstein, die durch die Windräder beeinträchtigt würden. Dem hatte das Verwaltungsgericht mit seinem Urteil widersprochen. (GEA)