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Illegaler Weg im Naturschutzgebiet in Lichtenstein wird zurückgebaut

Der Schotter ist mittlerweile wieder raus, die Böschung soll wieder zur FFH-Mähwiese werden: Der illegal gebaute Weg im Natursch
Der Schotter ist mittlerweile wieder raus, die Böschung soll wieder zur FFH-Mähwiese werden: Der illegal gebaute Weg im Naturschutzgebiet Hohenäcker-Imenberg. FOTO: REISNER
Der Schotter ist mittlerweile wieder raus, die Böschung soll wieder zur FFH-Mähwiese werden: Der illegal gebaute Weg im Naturschutzgebiet Hohenäcker-Imenberg. FOTO: REISNER

LICHTENSTEIN. Ein Weg, wo eigentlich keiner hätte sein dürfen: Jüngst hatte der unrechtmäßige Bau eines Schotterwegs im Naturschutzgebiet Hohenäcker-Imenberg für Wirbel in Lichtenstein gesorgt. Die Gemeinde hatte den Weg ohne Berücksichtigung des Naturschutzes ausgebaut und war von der zuständigen Behörde zum Rückbau aufgefordert worden (wir berichteten). Die jüngste Gemeinderatssitzung nutzte Bürgermeister Peter Nußbaum nun, um diesbezüglich über den aktuellen Sachstand zu informieren.

Mittlerweile sei, wie gefordert, der Schotter auf 350 Meter des insgesamt 400 Meter langen Wegs wieder abgetragen, so Nußbaum. Im Böschungsbereich dürfe von einer Geländemodellierung abgesehen werden, eine Renaturierung werde als ausreichend erachtet. Im Sommer sei zudem eine Mahdgutübertragung von der angrenzenden FFH-Mähwiese auf den Böschungsbereich geplant. Die geforderten 800 Quadratmeter Ausgleichsflächen sollen entweder in den Naturschutzgebieten Wonhalde-Spielberg oder Greuthau geschaffen werden.

Die Kosten für das illegale Wegebauprojekt würden sich aktuell auf 59 000 Euro belaufen, so Nußbaum, davon 45 000 Euro für den Bau des Wegs und weitere 14 000 Euro nun für den Rückbau. Hinzu kämen außerdem noch die Kosten für die Schaffung der Ausgleichsflächen.

Die Gemeinde habe den Fall als Eigenschaden ihrer Versicherung gemeldet, ob die Kosten übernommen werden, sei allerdings noch unklar. Auf die Verhängung eines Bußgeldes, wie es nach dem Bundesnaturschutzgesetz möglich gewesen wäre, sei verzichtet worden, so Nußbaum auf Nachfrage des GEA.

In der Sitzung erklärte Nußbaum zudem, dass man den Vorfall zum Anlass genommen habe, »zurückliegende Auftragsvergaben der Verwaltung auf den Prüfstand zu stellen.« Denn in besagtem Fall seien die Anforderungen nicht eingehalten worden. Aufträge ab einer Größenordnung von 20 000 Euro müssten nach dem Einholen von Angeboten grundsätzlich schriftlich beauftragt und außerdem im Gemeinderat vergeben werden. Dies sei in diesem Fall nicht passiert. »Grundsätzlich müssen mündlich erteilte Aufträge kritisch gesehen werden, auch wenn sie in der Praxis manches erleichtern«, betonte der Bürgermeister. Um Wiederholungsfälle zu vermeiden, habe man – in Absprache mit dem Gremium – zudem die Kommunalaufsicht »um Einschätzung« gebeten. Die habe die bisherige Vergabepraxis ebenfalls als kritisch bewertet und die Gemeinde angewiesen, künftig auf die Einholung von konkreten Angeboten und einer schriftlichen Beauftragung zu achten. Dies gelte insbesondere für den Fall, wenn nach einem schriftlichen Auftrag mündliche Folgeaufträge erteilt würden. »Dies werden wir künftig auch so beachten«, bekräftigte der Bürgermeister.

Kommunalaufsicht eingeschaltet

Ebenfalls sei »im Sinne einer größtmöglichen Transparenz und Klarheit« mit der Kommunalaufsicht vereinbart worden, dass ihr künftig sämtliche Verträge mit Firmen, »bei denen Gemeinderatsmitglieder in verantwortlicher, geschäftsführender Position stehen«, vorgelegt werden. Die Gemeindeordnung schreibt das für Aufträge mit »erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung« für die Gemeinde vor, unabhängig davon, wolle man in solchen Fällen künftig aber alle Aufträge vorlegen, so Nußbaum. (mewe)