PFULLINGEN. Öffentliche Gottesdienste sind in Baden-Württemberg wieder erlaubt. Die katholische Seelsorgeeinheit Echaztal startet am Muttertag, Sonntag, 10. Mai, in Unterhausen und Pfullingen: Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist aber nur nach Voranmeldung möglich. Zudem müssen die »zehn Corona-Gebote« eingehalten werden, teilt Dekan Hermann Friedl mit.
Der Krisenstab Seelsorgeeinheit hat sich damit befasst, wie die Gottesdienste umgesetzt werden können. Laut bischöflicher Anweisung dürfen sie nur in Kirchen und Kapellen, nicht jedoch in Gemeindezentren gefeiert werden. Jeder Teilnehmende muss sich in jeder Woche bis Freitag um 16.30 Uhr telefonisch unter der Nummer 07121 71208 oder per E-Mail bei st.wolfgang.pfullingen@drs.de mit Namen und Telefonnummer anmelden, damit gegebenenfalls eine Infektionskette zurückverfolgt werden kann.
Wegen des vorgeschriebenen Abstands von zwei Metern ist die Zahl der Teilnehmenden begrenzt: In Unterhausen können maximal 25 Personen und in Pfullingen etwa 75 Personen dabei sein. Zwei Ordner weisen den Weg zum Platz in der Kirche und geben weitere Erläuterungen. Um frühzeitiges Kommen wird gebeten.
An den Eingängen steht ein Desinfektionsspender. Liederbücher liegen nicht aus, da auch nicht gesungen werden darf (Gefahr von Tröpfcheninfektion). Der Krisenstab empfiehlt eine Mund-Nasen-Maske für alle Mitfeiernden.
Jeden Sonntag, einschließlich der Feiertage Christi Himmelfahrt (Donnerstag, 21. Mai) und Fronleichnam (Donnerstag, 11. Juni), finden um 9 Uhr in Hl. Bruder Konrad in Unterhausen und um 10.30 Uhr in St. Wolfgang in Pfullingen Eucharistiefeiern statt. Dabei gibt es in Unterhausen nur eine »geistliche Kommunion«, nicht aber eine Kommunionausteilung. In Pfullingen gibt es für den Empfang der Kommunion strenge Vorschriften. Das Kollekte-Körbchen steht auf dem Weihwasserbecken.
Kindergottesdienste (Echaz-Kids und Echaz-Youngsters), die parallel in Räumen des Gemeindehauses gefeiert werden, sind derzeit nicht möglich. Die Sonntagspflicht bleibt trotz dieser neuen Möglichkeiten bis auf Weiteres ausgesetzt. Ältere Personen oder Menschen, die zu Risikogruppen gehören, sollen sich nicht verpflichtet fühlen, in den Gottesdienst kommen zu müssen. Personen mit Krankheitssymptomen wie Husten oder Fieber können nicht teilnehmen. (k)