ENINGEN. Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 Hilfe beim Suizid für zulässig erklärt. Seitdem versucht der Gesetzgeber, dem Urteil gerecht zu werden. Im vergangenen Sommer diskutierte der Bundestag zum ersten Mal über drei Vorschläge. Die 2. und 3. Lesung ist für den Juni/Juli angestrebt. Im Zuge der Diskussion besuchte der Bundestagsabgeordnete Michael Donth das Hospiz Veronika.
Der Tod, Todeswünsche und der Sterbeprozess sind im Hospiz Veronika alltäglich. Die aktuelle Diskussion haben die Hospizleitung Andreas Herpich und der langjährige Mitarbeiter im Pflegedienst Stefan Braun zum Anlass genommen, dem CDU-Abgeordneten Michael Donth ihre Erfahrungen vom Umgang mit Sterbenden zu schildern.
Das Hospiz Veronika gibt es seit 20 Jahren, annähernd 2.000 Sterbende wurden dort liebevoll und ganz individuell auf ihrem letzten Lebensweg begleitet. »Todeswünsche sind bei uns Alltag. Der konkrete Wunsch nach Sterbehilfe ist aber sehr selten«, so der Leiter des Hospizes Andreas Herpich. Todeswünsche würden thematisiert und ernst genommen. Die Pflegekräfte suchten ganz individuelle Wege, Leiden zu lindern, die an den Lebensimpulsen der Menschen ausgerichtet seien. Menschen, die den Weg eines assistierten Suizids gehen möchten, werden von den Mitarbeitern beraten. Dabei werden zusammen mit den Fachärzten alle medizinischen Wege ausgelotet, um dem Sterbenden seinen letzten Weg erträglich zu gestalten. Eine Assistenz bei Suizid wird im Hospiz Veronika aber werde weder durchgeführt, noch geduldet.
Die palliative Medizin und die tiefe Beziehung zum Sterbenden werden von Andreas Herpich und Stefan Braun immer wieder besonders intensiv hervorgehoben. »Wir wollen die Gesellschaft nicht missionieren, fühlen uns aber aufgefordert, die Menschen aufzuklären. Die Palliativmedizin kann auf die Wünsche des Sterbenden eingehen. Wir machen immer wieder die Erfahrung, dass das Leben bis zur letzten Sekunde wertvoll ist«, so der langjährige Pfleger Stefan Braun.
»In all den Jahren unserer Arbeit gab es bisher keine Situation, in der nicht ein gemeinsamer Weg unter Wahrung der Werte des Hospizes und der Wünsche unserer Bewohner gefunden werden konnte«, so Herpich. Wirkten alle Maßnahmen zur Leidenslinderung nicht ausreichend, »können wir die Möglichkeit einer palliativen Sedierung nutzen. Sie kann helfen, dass Menschen ihre Situation bis zum Tod ertragen können«. Stefan Braun fordert, den natürlichen Sterbeprozess zuzulassen. Er gehöre zum Leben wie die Geburt und sei ein normaler körperlicher Prozess, auch wenn die Gesellschaft dies gerne verdränge.
Auch Michael Donth ist dafür, die Suizidprävention zu stärken und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Er unterstützt deshalb den Gesetzesentwurf um die Abgeordneten Professor Dr. Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) sowie den dazugehörigen Antrag, die Suizidprävention zu stärken. Der Gesetzentwurf ist restriktiver gefasst, als die beiden anderen diskutierten Entwürfe. Das Bundesverfassungsgericht habe ausdrücklich das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und das Recht, dabei Hilfe in Anspruch zu nehmen, betont, so der Abgeordnete. Dennoch dürfe Selbsttötung nicht zu einem gesellschaftlichen Normalfall werden und Suizidassistenz nicht zu einer gewöhnlichen Dienstleistung. Denn dies setze Menschen unter Druck – etwa weil der Sterbende niemandem zur Last fallen wolle. »Nach meiner tiefen christlichen Überzeugung soll ein Suizid die absolute Ausnahme sein, nicht aber auf der normalen Tagesordnung unserer Gesellschaft stehen«, so Michael Donth. (GEA)
STERBEHILFE
Im Bundestag stehen drei Gesetzentwürfe zur Diskussion
In Deutschland darf niemand einem sterbewilligen Menschen eine tödliche Spritze verabreichen. Die Tötung auf Verlangen ist verboten. Der sogenannte assistierte Suizid hingegen ist gesetzlich zulässig. Betroffene können also einen Angehörigen, Bekannten oder einen Arzt bitten, eine tödliche Substanz zu beschaffen. Diese muss der Sterbewillige selbst nehmen. Zwischen 2015 und 2020 machte der Paragraf 217 diese Hilfe zur Selbsttötung quasi unmöglich. Das Gesetz sollte vor allem die Sterbehilfevereine stoppen. 2020 wurde der Paragraf für nichtig erklärt und das Bundesverfassungsgericht machte bei der Urteilsverkündung klar: Jeder darf selbst bestimmen, wann, aus welchem Grund und wie er aus dem Leben scheidet und darf dazu auch jegliche Unterstützung bekommen. Damit ist die geschäftsmäßige Suizidhilfe grundsätzlich wieder straffrei. Inzwischen gibt es drei Gesetzesvorschläge, um die Suizidhilfe künftig zu regeln: Der Entwurf einer Gruppe von 90 Abgeordneten aus Reihen aller Fraktionen mit Ausnahme der AfD um den Abgeordneten Prof. Dr. Lars Castellucci (SPD) sieht ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe vor. Nicht rechtswidrig ist die geschäftsmäßige Sterbehilfe danach, wenn bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich Beratungspflichten und Wartezeiten erfüllt sind. Die Entwürfe einer Gruppe vom 68 Abgeordneten aus den Reihen von SPD, Grünen, FDP und Linken um die Abgeordnete Katrin Helling-Plahr (FDP) sowie der Gruppe von 45 Abgeordneten aus den Reihen von SPD und Grünen um die Abgeordnete Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) eint hingegen, dass ihre Vorschläge vor allem darauf abzielen, Sterbewilligen Zugang zu tödlich wirkenden Medikamenten zu verschaffen und sich dabei unterstützen zu lassen. Nach dem Gesetzentwurf der Gruppe Helling-Plahr sollen sich Sterbewillige durch einen Arzt nach Aufklärung ein tödlich wirkendes Medikament verschreiben lassen dürfen. Voraussetzung dafür ist unter anderem eine Beratung durch eine staatliche anerkannte Beratungsstelle. Zudem soll niemand aufgrund seiner Berufszugehörigkeit untersagt werden dürfen, diese Hilfe zu leisten. Der Entwurf der Gruppe Künast unterscheidet zwischen Sterbewilligen in einer medizinischen Notlage und jenen, die sich nicht in einer medizinischen Notlage befinden. Im ersteren Fall sollen ebenfalls Ärzte für die Verschreibung als auch für die Beratung zuständig sein. Im letzteren Fall soll der Sterbewillige seinen Wunsch glaubhaft darlegen und einen Antrag bei einer vom jeweiligen Land zu bestimmenden Stelle stellen. (GEA)