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Aktuell Verkehr

Ab sofort Tempo 30 in Pfullinger Wohngebieten

In Pfullingen heißt es nun Fuß vom Gas

Foto: Gea
Foto: Gea

PFULLINGEN. In der Sitzung des Gemeinderates Pfullingen am 28. November 2017 wurde die flächendeckende Ausweisung von Tempo-30-Zonen in Wohngebieten beschlossen. Die Stadtverwaltung Pfullingen hat die Vorbereitungen zur Umsetzung dazu, die bewusst in die Ferienzeit gelegt wurden, nun abgeschlossen. Ab sofort treten die neuen Verkehrsregelungen in Kraft.

In den ausgewiesenen Tempo-30-Zonen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 Stundenkilometer reduziert und die bisher geltenden Vorfahrtsregelungen aufgehoben. Blinklichter und entsprechende Beschilderungen weisen auf die geänderte Verkehrssituation hin. Ausgenommen von der Tempo-30-Regelung sind die Gewerbegebiete.

Grundsätzlich gilt in den Tempo-30-Zonen die Vorfahrtsregelung rechts vor links. Einzige Ausnahme ist die »Ahlsteige«, da hier die Stadtbuslinie verläuft und deshalb die bisherige Vorfahrtsregelung beibehalten wird.

Die Tempo-30-Regelung auf den innerörtlichen Durchgangsstraßen gilt in der Zeit von 22 bis 6 Uhr, da dies im Rahmen des Lärmaktionsplans beschlossen wurde und diese Straßen nicht in die neuen Tempo-30-Zonen eingebunden sind. (em)