In ihrer Anklage wirft die Staatsanwaltschaft den beiden gambischen Staatsangehörigen vor, am 1. Juni 2021 in der Pomologie in Reutlingen einen ebenfalls gambischen Staatsangehörigen mittels Schlägen und näher nicht bekannten Stichwerkzeugen schwer verletzt zu haben.
Den Tod des Opfers offenbar billigend in Kauf genommen
Zum Tatzeitpunkt soll es dabei zunächst zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Geschädigten und einer dritten Person gekommen sein, zu welcher die beiden Angeschuldigten hinzugekommen waren. Daraus soll sich ein Streit entwickelt haben, in dessen Verlauf zunächst der 25-jährige Angeschuldigte den Geschädigten mit der Faust ins Gesicht schlug. Als der Geschädigte sich dann entfernen wollte, sollen die beiden Angeschuldigten – von denen jeder ein nicht näher bekanntes Stichwerkzeug dabei gehabt haben soll – in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken auf den Geschädigten eingestochen haben, wobei sie dessen Verletzungen und dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen haben sollen.
Zehn oberflächliche Stich- und Schnittwunden
Der Geschädigte erlitt zehn oberflächliche Stich- und Schnittwunden im Bereich des Rückens sowie eine insgesamt 16 Zentimeter lange und bis zu fünf Zentimeter tiefe Schnittwunde im Bauchbereich. Im Anschluss sollen die Angeschuldigten, die von einer Lebensgefahr für den Geschädigten durch die Stichverletzungen ausgegangen sein sollen, den Tatort verlassen haben.
Die beiden Angeschuldigten, die wenige Tage nach der Tat festgenommen werden konnten, befinden sich Untersuchungshaft. (pm)