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Vom B-27-Blitzer erwischt: Oberlandesgericht weist Einspruch ab

Foto: Martin Bernklau
Foto: Martin Bernklau

WALDDORFHÄSLACH/REUTLINGEN. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat jetzt erstmals eine Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Reutlingen in Sachen B 27-Blitzer verworfen. Nach Informationen des GEA lehnten die Richter auch einen Beweisantrag gegen ein entsprechendes Urteil ab, das am Amtsgericht Reutlingen zu einem Bußgeld von 70 Euro geführt hatte.

Ein 46-jähriger Autofahrer aus Reutlingen hatte zuvor gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und war in erster Instanz vor dem Amtsgericht Reutlingen damit gescheitert. Jetzt bestätigte auch das Oberlandesgericht als zweite Instanz das Vorgehen der Richter in Reutlingen.

Die mittlerweile bundesweit bekannten Blitzeranlagen auf der autobahnähnlichen B 27 bei Walddorfhäslach haben mittlerweile weit über 250 000 Tempoverstöße festgestellt. Dagegen erheben Autofahrer immer wieder Einspruch vor dem Amtsgericht Reutlingen. Durch die Entscheidung aus Stuttgart ist jetzt klar: In Reutlingen wurde rechtskonform geurteilt. (GEA)