WALDDORFHÄSLACH. Jetzt müssen Bauherren auch in den Ortskernen von Walddorf und Häslach sogenannte Retentionszisternen einbauen. Dies entschied der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig. Die Vorschrift gilt allerdings nur für Um- und Neubauten, wenn in den Häusern mehrere zusätzliche Wohneinheiten entstehen und das Kanalnetz dadurch mehr belastet wird.
Der Hintergrund: Es geht um eine effizientere Kanalnetzbewirtschaftung im Ort, wie Bürgermeisterin Silke Höflinger jetzt im Gemeinderat deutlich machte. Das Niederschlags- und Oberflächenwasser soll nicht mehr einfach in den Kanal fließen. Mit den Zisternen sollen die Abwasseranlagen entlastet und der Wasserhaushalt geschont werden, denn Wasser wird ein immer kostbareres Gut.
Ausnahmen sind möglich
Schon jetzt gilt in den Neubaugebieten in Walddorfhäslach, dass auf den jeweiligen Grundstücken Retentionszisternen eingebaut werden müssen, um das Regenwasser aufzufangen. Diese Satzung wurde jetzt auf die Ortskernbereiche ausgeweitet. Wenn in Zukunft jemand aus einem alten Haus mit einer Wohneinheit ein Mehrfamilienhaus macht, muss er eine solche Zisterne nachweisen. Allerdings gibt es dann auch eine Förderung von der Gemeinde: 1 000 Euro pro Kubikmeter, 3 000 Euro maximal.
Der Gemeinderat legte aber auch Ausnahmen fest. Gebäude, die vor Ablauf des Jahres 1950 eine Baugenehmigung erhalten haben, können auf Antrag von der Satzung befreit werden. Bei diesen Häusern liegen oft keine genauen Kanalpläne mehr vor. Auch wenn in der dichten Bebauung in den Ortskernen kein Platz für eine Zisterne vorhanden ist oder der Einbau einer solchen zu kompliziert und aufwendig wäre, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Darüber entscheidet dann der Gemeinderat. (vit)