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Pliezhäuser Bürgermeister weist auf Widersprüche in Corona-Verordnung hin

Müssen sich Kinder zwischen sechs und 13 Jahren nun vor kontaktarmem Freizeitsport im Freien nun testen lassen oder nicht? Das sei nicht klar geregelt, bemängelt Christof Dold.

Schnelltest
Ein Helfer verarbeitet eine Probe für einen Corona-Schnelltest. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Ein Helfer verarbeitet eine Probe für einen Corona-Schnelltest. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

PLIEZHAUSEN. Der Pliezhäuser Bürgermeister Christof Dold weist erneut in aus seiner Sicht widersprüchliche Regelungen bei der Coronaverordnung hin. Mit der letzten Änderung dieser zum 14. Mai habe das Land Möglichkeiten für Öffnungsschritte geschaffen. Die Gemeinde Pliezhausen begrüße diese Öffnungsschritte sehr und hofft, dass diese möglichst landesweit stabil zur Anwendung kommen können. Dies gelte vor allem für den sehr wichtigen Bereich des Breiten- und Freizeitsports und hier für die Kinder und Jugendlichen. Im Landkreis Reutlingen traten die Maßnahmen der Bundesnotbremse zum 22. Mai außer Kraft.

In der Öffnungsstufe 1 ist damit wieder kontaktarmer Freizeit- und Amateursport im Freien in Gruppen von bis zu 20 Personen gestattet. Nicht nur, aber vor allem für Kinder und Jugendliche seien Sport und Bewegung in der Gemeinschaft Gleichaltriger von essenzieller Bedeutung, damit die ohnehin schon gravierenden negativen Auswirkungen der Pandemie wenigstens etwas abgemildert werden können.

Offizielle Verlautbarung fehlt

Die Coronaverordnung des Landes enthalte leider widersprüchliche Regelungen in Bezug auf die Testverpflichtung nicht geimpfter und nicht genesener Kinder, die das sechste Lebensjahr, aber noch nicht das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben. Nach dem Wortlaut der Verordnung wären diese Kinder ebenfalls vor der Sportausübung zu testen, der Württembergische Fußballverband (WFV) will hingegen vom Kultusministerium erfahren haben, dass die Testpflicht für diese Altersgruppe nicht besteht. Eine offizielle Verlautbarung hierzu gibt es (noch) nicht, sodass aktuell eine große Verunsicherung besteht und die Planbarkeit von Angeboten deutlich erschwert wird.

Eine Testpflicht für diese Altersklasse erscheint in der Praxis nicht umsetzbar und würde wohl dazu führen, dass viele für die Kinder und Jugendlichen sehr wichtige Angebote nicht zustande kommen würden. Daher »brenne« es in den Vereinen und Familien. Der Pliezhäuser Bürgermeister hat sich ans Kultusministerium gewandt, um eine zeitnahe Klarstellung gebeten, damit eine rechtssichere und praktikable Lösung besteht.

Sollte das Kultusministerium die Auffassung des WFV bestätigen, wäre das gewünschte Ergebnis erreicht. Für den Fall, dass die Auffassung des WFV seitens des Kultusministeriums nicht bestätigt werden kann, hat Dold dieses um eine entsprechende Revision der Vorschrift gebeten, auch vor dem Hintergrund, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen bereits zweimal in der Woche in den Schulen verbindlich getestet werden.

Die Gemeinde Pliezhausen hofft sehr, dass sich das Kultusministerium sehr zeitnah und eindeutig zu einer rechtssicheren und praktikablen Regelung äußert. Sie legt dabei auch Wert auf die Feststellung, dass sie diese Umstände nicht zu vertreten hat und an die Rahmenbedingungen des Landes gebunden ist. (eg)