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Maskenpflicht in Teilen der Stadt Metzingen gilt weiterhin

Ein Schild weist auf die Maskenpflicht in Metzingen hin.
Ein Schild weist auf die Maskenpflicht hin, die in Teilen Metzingens gilt. Foto: Frank Pieth
Ein Schild weist auf die Maskenpflicht hin, die in Teilen Metzingens gilt.
Foto: Frank Pieth
METZINGEN. In Teilen der Stadt Metzingen gilt eine Maskenpflicht. Dies wird nach den Worten von Irina Storz, der Pressesprecherin der Stadt, so bleiben. Das sagte sie am Freitagnachmittag auf GEA-Anfrage. Ursprünglich wollte der Kreis Reutlingen am Freitag eine Allgemeinverfügung auf den Weg bringen, hat sich im Laufe des Tages aber dagegen entschieden, weil das Land nun weitreichende Einschränkungen erlassen hat.

Mit der Allgemeinverfügung hätte der Kreis dann auch die Maskenpflicht in Metzingen legitimieren sollen. »Die Maskenpflicht bleibt in Kraft. Wir gehen davon aus, dass diese rechtlich Bestand hat«, sagte Storz. Zudem werde die Stadt nun abwarten, welche Regeln das Land im Detail beschlossen hat. »Dann schauen wir, ob wir noch etwas regeln müssen«, sagte sie.

Die Regeln der Landesregierung sehen Ausgangsbeschränkungen in ganz Baden-Württemberg vor. »Der Oberbürgermeister möchte diese aktuell nicht kommentieren, weil die Lage gerade sehr dynamisch ist.« Es könne sich vieles sehr rasch ändern. Dr. Ulrich Fiedler wolle daher zunächst abwarten, was das Land Baden-Württemberg und die Ministerpräsidentenkonferenz am Sonntag entscheiden und sich danach äußern. (GEA)