Mit der Allgemeinverfügung hätte der Kreis dann auch die Maskenpflicht in Metzingen legitimieren sollen. »Die Maskenpflicht bleibt in Kraft. Wir gehen davon aus, dass diese rechtlich Bestand hat«, sagte Storz. Zudem werde die Stadt nun abwarten, welche Regeln das Land im Detail beschlossen hat. »Dann schauen wir, ob wir noch etwas regeln müssen«, sagte sie.
Die Regeln der Landesregierung sehen Ausgangsbeschränkungen in ganz Baden-Württemberg vor. »Der Oberbürgermeister möchte diese aktuell nicht kommentieren, weil die Lage gerade sehr dynamisch ist.« Es könne sich vieles sehr rasch ändern. Dr. Ulrich Fiedler wolle daher zunächst abwarten, was das Land Baden-Württemberg und die Ministerpräsidentenkonferenz am Sonntag entscheiden und sich danach äußern. (GEA)