Dem 59-jährigen Geschäftsführer des Riedericher Abfallentsorgers wie auch dem ebenfalls angeklagten Angestellten einer Nürnberger Tochterfirma wirft die Staatsanwaltschaft unter anderem vor, Abfall umdeklariert zu haben, um ihn in den Jahren 2006 und 2007 auf mehreren Deponien in Ostdeutschland unterbringen zu können. Durch die auf diesen Deponien gelandeten Mischabfälle (Bauschutt mit organischen Bestandteilen) sei eine »abstrakte Umweltgefährdung« entstanden, sind die Tübinger Strafkammer wie auch der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Michael Pfohl der Auffassung.
Für sie kommt deshalb eine Einstellung des Verfahrens nicht in Frage. Daran änderten auch die intensiven Gespräche am Dienstag vor Verhandlungsbeginn nichts. Pfohl kann sich jedenfalls eine Einstellung »nicht vorstellen«, betonte er, und auch das Gericht hält dies »nicht für angemessen«, so der Vorsitzende Richter Ulrich Polachowski. Einen Erfolg erzielte die Verteidigung dennoch. Die Betrugsvorwürfe gegen die beiden Angeklagten sind vom Tisch. Jetzt geht es nur noch um den »unerlaubten Umgang mit Abfällen in besonders schweren Fällen«. Aus 189 Anklagepunkten wurden damit nur noch rund 30. (GEA)