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Keine Einigung im Prozess gegen Entsorgungsbetrieb

Im Prozess gegen einen Riedericher Entsorgungsbetrieb, der sich wegen »unerlaubten Umgangs mit Abfällen« verantworten muss, gab es am Dienstag keine Einigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Weitere Zeugen sollen Klarheit schaffen

Foto: dpa
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TÜBINGEN/RIEDERICH. Die Erste Große Strafkammer des Tübinger Landgerichts wie auch die Staatsanwaltschaft hatten sich einen kürzeren Prozess erhofft, doch die Verteidigung der beiden Angeklagten ging nicht auf den Verständigungsvorschlag der Richter ein. Nun gibt es also vorerst kein Geständnis und keine milderen Strafen. Die Verteidigung glaubt immer noch an die Unschuld der Angeklagten und drängt nach wie vor auf die Einstellung des Verfahrens.  

Dem 59-jährigen Geschäftsführer des Riedericher Abfallentsorgers wie auch dem ebenfalls angeklagten Angestellten einer Nürnberger Tochterfirma wirft die Staatsanwaltschaft unter anderem vor, Abfall umdeklariert zu haben, um ihn in den Jahren 2006 und 2007 auf mehreren Deponien in Ostdeutschland unterbringen zu können. Durch die auf diesen Deponien gelandeten Mischabfälle (Bauschutt mit organischen Bestandteilen) sei eine »abstrakte Umweltgefährdung« entstanden, sind die Tübinger Strafkammer wie auch der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Michael Pfohl der Auffassung.

Für sie kommt deshalb eine Einstellung des Verfahrens nicht in Frage. Daran änderten auch die intensiven Gespräche am Dienstag vor Verhandlungsbeginn nichts. Pfohl kann sich jedenfalls eine Einstellung »nicht vorstellen«, betonte er, und auch das Gericht hält dies »nicht für angemessen«, so der Vorsitzende Richter Ulrich Polachowski. Einen Erfolg erzielte die Verteidigung dennoch. Die Betrugsvorwürfe gegen die beiden Angeklagten sind vom Tisch. Jetzt geht es nur noch um den »unerlaubten Umgang mit Abfällen in besonders schweren Fällen«. Aus 189 Anklagepunkten wurden damit nur noch rund 30. (GEA)