BAD URACH. Die Tatvorwürfe sind eindeutig, die insgesamt acht Zeugen bestätigen sie auch mehr oder weniger übereinstimmend. Der 21-Jährige war in den vergangenen zwei Jahren – 2017 und 2016 – mehrfach unangenehm aufgefallen. Er hatte nicht nur Nachbarn beleidigt und bedroht, sondern sich auch mit Polizisten angelegt. Bei einem Zwangsaufenthalt im Zentrum für Psychiatrie (ZfP) Zwiefalten hatte er einen Krankenpfleger, der einer Ärztin zu Hilfe geeilt war, die er bedrängt hatte, angegriffen und verletzt. Auch auf Polizisten war er verbal und körperlich losgegangen – sowohl in seinem Heimatort Dettingen als auch Flughafen in Stuttgart.
Wie in der Verhandlung schnell deutlich wurde, lebt der junge Mann in seiner eigenen Welt. So belehrte er nicht nur permanent Richterin Dr. Katja Rieger und sämtliche Zeugen, er krabbelte auch immer wieder unter seinen Tisch, um dort zu beten. Zu einem guten Teil der Verhandlung las er in einem Gebetbuch. Gutachter Dr. Frank Schwärzler, der Ärztliche Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychosomatik Reutlingen (PP.rt) bescheinigte dem Dettinger eine schwere seelische Störung in Form einer paranoiden Schizophrenie.
Weil sich der junge Mann nicht behandeln lässt, könnten die mit seiner psychischen Krankheit verbundenen Ausbrüche in Form von Beleidigungen und Körperverletzungen jederzeit wieder ausbrechen, stellt der Psychiater fest, »das ist sehr schade – lässt sich doch eine paranoide Schizophrenie sehr gut medikamentös und sozialpsychiatrisch behandeln«. Trotz einer »schlechten Kriminalprognose«, wie es der Ärztliche Direktor der PP.rt, ausdrückt, kann der 21-Jährige nicht in eine psychiatrische Klinik zwangseingewiesen werden, weil aufgrund des bisherigen Krankheits- und Kriminalitätsverlaufs keine schweren Straftaten vorauszusagen sind. (and)