METZINGEN/TÜBINGEN. Das Rauschgift sei hauptsächlich für den Eigenbedarf gewesen, behauptete der Angeklagte jetzt vor dem Tübinger Landgericht. Die Strafkammer konnte ihm das Gegenteil und damit einen regen Drogenhandel nicht nachweisen.
Der 29-Jährige war von Anfang an geständig. Er arbeitete früher einmal längere Zeit in Mönchengladbach. Dort knüpfte er offenbar die Kontakte zu einer sprudelnden Drogenquelle. Danach fuhr er regelmäßig einmal im Monat von Metzingen aus in die Großstadt im Westen Nordrhein-Westfalens und besorgte sich dort Marihuana und Amphetamine. Er habe dort immer über das Wochenende Party gemacht, Drogen gekauft und sein ganzes Geld ausgegeben. »Ich habe da richtig die Sau rausgelassen«, berichtete er am Freitag.
Auf die Spur des 29-Jährigen kam die Polizei durch Zufall. Sie ermittelte in einem Raubdelikt. Ein Mann aus dem Umfeld dieses Falles gab den Beamten den Tipp mit dem Metzinger. Die Drogenfahnder tauchten danach bei dem 29-Jährigen in Metzingen auf und durchsuchten seine Wohnung. Sie wurden fündig.
»Ich habe da richtig die Sau rausgelassen«
Sie entdeckten viele kleine Plastiktütchen mit Marihuana und auch Amphetamine. Doch nicht nur das. Sie stießen auch auf eine Vielzahl von Waffen: mehrere Messer, eine Armbrust und einen Elektroschocker, der als Taschenlampe getarnt war. In einem Tresor lag eine Schreckschusswaffe.
Für alles hatte der 29-Jährige eine Erklärung. Der größte Teil des Rauschgifts sei für ihn selbst gewesen. Nur manchmal habe er an Freunde etwas abgegeben, meist zum Selbstkostenpreis. Die Messer habe er gesammelt und die Pistole habe seiner Mutter gehört und immer im Tresor gelegen. Die Kombination habe er nicht gewusst.
Das Gericht hörte eine Reihe von Zeugen. Unter ihnen war auch der Tippgeber. Aber alle zeigten sich nicht gerade gesprächig. Sie gaben vor, mit dem 29-Jährigen nicht viel zu tun gehabt zu haben. So konnte die Strafkammer dem Angeklagten den Drogenhandel nicht nachweisen.
Den Richtern blieben aber dennoch »gewisse Zweifel«. Zum einen wegen der vielen kleinen Drogentütchen, die die Polizei fand. Auch die plötzliche Steigerung im Eigenkonsum von nur wenigen Gramm Marihuana pro Monat auf zwei Gramm pro Tag, wie der Angeklagte im Prozess angegeben hatte, kam dem Gericht suspekt vor. »Das passt nicht so ganz zusammen«, meinte Richter Christian Mezger.
Aber, im Zweifel für den Angeklagten, das galt jetzt auch für den 29-Jährigen. In seinem Urteil hielt sich das Gericht an die Forderungen von Staatsanwalt Florian Fauser, gleichwohl auch er glaubt, der Angeklagte habe »nicht die volle Wahrheit gesagt«. Der Angeklagte wird sich nun, wie Verteidiger Achim Unden ankündigte, einer ambulanten Therapie bei der Reutlinger Drogenberatung unterziehen. Außerdem muss er 2 400 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. Angeklagter und Staatsanwaltschaft erklärten Rechtsmittelverzicht, damit ist das Urteil rechtskräftig. (vit)