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Gockelstreit von Metzingen: Kläger geht in Berufung

Ein Hahn kräht sein allseits bekanntes Kikeriki. Bei dem Laut können sich im pfälzischen Göcklingen auch Menschen bei der Goc
Ein Hahn kräht. Foto: Ossinger/Symbolbild
Ein Hahn kräht.
Foto: Ossinger/Symbolbild

METZINGEN. Der Gockelstreit von Metzingen-Neuhausen ist nach dem Urteil des Amtsgerichts Bad Urach von Mai diesen Jahres nicht zu Ende. Im Gegenteil. Der Klägeranwalt Ronald in der Stroth hat auf GEA-Anfrage mitgeteilt, dass seine Mandanten gegen das Urteil Berufung einlegen. In der Stroth habe dies dem Landgericht Tübingen am 9. Juni mitgeteilt. »Es ist ein interessanter Fall«, sagte in der Stroth. Nach diesem Schritt arbeitet der Anwalt nun an der Begründung, die er dem Landgericht noch mitteilen wird.

Im Rechtsstreit geht es um einen Anwohner der Straße Im Kies in Metzingen-Neuhausen. Dieser und seine Familie fühlen sich von krähenden Hähnen in den Volieren des Kleintierzüchtervereins Metzingen-Neuhausen gestört. Vor knapp zwei Jahren hatte sich Albrecht Eißler, der Bad Uracher Amtsgerichtsdirektor, mit den Parteien die Örtlichkeiten angeschaut. Zu einer außergerichtlichen Einigung kam es damals nicht.

Daher ordnete Eißler eine Beweisaufnahme in Form eines Gutachtens an. Dieses hatte Lärmbelastungswerte unter der Grenze des Erlaubten ergeben. Eißler hatte gesagt, dass das Gutachten vom Empfinden des Durchschnittsanwohners ausgehe. In der Stroth als Klägeranwalt hatte das Urteil im Mai kritisiert: »Es hebt zu sehr auf die Dezibelzahlen ab und zu wenig auf die Häufigkeit des Krähens, die Frequenz und die Zeit von vier Uhr morgens oder noch früher.«

Gerd Schneider als Anwalt des Kleintierzüchtervereins sagte im Mai: »Es ist ein außergewöhnlich umfangreiches Urteil, das mit großer Sorgfalt erstellt wurde.« Dass dem so sei, liege an der Heftigkeit des Streits, der nicht vom Verein oder ihm als Anwalt ausgehe. (mak)