METZINGEN. Damit ist das nach Angaben der BI für ein Bürgerbegehren nötige Quorum von 1270 Unterschriften von wahlberechtigten Metzingerinnen und Metzingern klar überschritten.
Die Initiative will den am 17. Mai gefassten Gemeinderatsbeschluss zum Bau eines Kombibads im Bongertwasen durch einen Bürgerentscheid kippen. Ob dieser zugelassen wird, darüber wird der Gemeinderat voraussichtlich am 4. Oktober entscheiden. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben, muss das Gremium den Entscheid zulassen. Zu diesen Voraussetzungen gehört, dass alle, die auf den Listen der BI unterschrieben haben, wahlberechtigt sind, also mindestens 16 Jahre alt sind und in der Stadt oder ihren Teilorten wohnen. Das wird die Stadtverwaltung nun prüfen.
Der Gemeinderat hatte ohne Gegenstimme bei drei Enthaltungen für den Bau des Kombibads gestimmt. Vorausgegangen war ein umfassender Bürgerbeteiligungsprozess, an dem sich allein auf einer Plattform im Internet rund 3 500 Menschen beteiligt hatten und in dem auch »Schlüsselakteure« wie schwimmsporttreibende Vereine, die DLRG und die Schulen gehört wurden. 20 zufällig ausgewählte Metzinger Einwohner/innen hatten sich mit all den Sichtweisen und Argumenten eingehend beschäftigt und letztlich mit großer Mehrheit eine Bürgerempfehlung ausgesprochen: pro Kombibad, aber unter der Bedingung, dass das nah zu den Innenstadtschulen gelegene Hallenbad zumindest als Lehrschwimmbecken beibehalten wird. Letzteres wird die Verwaltung nach dem Mai-Beschluss des Gemeinderats prüfen. (GEA)