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An Ostern: Tierschützer retten ausgesetztes Kaninchen bei Bad Urach

Dieses ausgesetzte Kaninchen wurde in einem Wald zwischen Bad Urach und Hengen gefunden. Foto: Tierheim Reutlingen
Dieses ausgesetzte Kaninchen wurde in einem Wald zwischen Bad Urach und Hengen gefunden.
Foto: Tierheim Reutlingen

BAD URACH. Kleines Osterwunder am Ostermontag bei Bad Urach: Tierschützer des Tierheims Reutlingen haben in einem Wald zwischen Urach und Hülben ein Kaninchen gerettet, das dort offenbar schon vor mindestens einer Woche ausgesetzt worden war. »Der Rammler hatte wahnsinniges Glück, dass er überlebt hat«, sagt Sabine Klein vom Reutlinger Tierheim, die bei der Rettungsaktion dabei war. Normalerweise überleben Kaninchen in freier Wildbahn nicht, so lange, da sie oftmals Füchsen oder Mardern zum Opfer fallen. »Auch im Wald ist es für sie schwierig, da sie eigentlich eher Wiesen im Gras bevorzugen«, sagt Klein.

Aufmerksame Spaziergängerin entdeckt Kaninchen im Wald

Eine aufmerksame Spaziergängerin hatte das Tier am Montag entdeckt und sofort die Reutlinger Tierschützer alarmiert. Am Fundort berichtete eine zufällig anwesende Tierschützer-Kollegin, dass sie das Kaninchen bereits seit einer Woche dort vermutet, da ihr Einstreu und Futter aufgefallen waren. »Sie hat das Kaninchen bis dahin aber nie gesichtet«, erzählt Klein.

Den Tierschützern ist es dann gelungen, den Rammler in eine Betonröhre zu treiben und die beiden Enden mit je einem Kescher zu sichern. »Ein beherzter Griff und der Rammler war im Kescher drin«, sagt Klein. »Auch das war großes Glück, weil die Fluchttiere normalerweise extrem schwer einzufangen sind.« Dem Kaninchen gehe es gut, so die Tierheim-Mitarbeiter, es habe keine Verletzungen und ist auch nicht ausgemagert.

Haustiere aussetzen ist eine Straftat

Klein weist darauf hin: Wer sein Haustier aussetzt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro geahndet werden kann. Stirbt ein Haustier, weil es ausgesetzt wurde, droht seinem Besitzer eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. (GEA)